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Neue Gesetze & Regeln 2022: Zigaretten-Preis, Pfand, Rente

Neue Gesetze und Regeln

Zigaretten-Preis, Pfand-Regeln, Porto-Erhöhung: Das ändert sich 2022 in Deutschland

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    Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr bei der Schaffnerin oder dem Schaffner im Zug kaufen.
    Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr bei der Schaffnerin oder dem Schaffner im Zug kaufen. Foto: Soeren Stache, dpa (Archivbild)

    Von Umwelt über Lebensmittel bis hin zu Arbeits- oder Finanzthemen: Im Jahr 2022 ändern sich viele Gesetze. Dabei kommen auf manche Menschen mehr Kosten zu, andere dagegen können finanziell profitieren. Und auch beim Online-Shopping kommen Kunden deutlich mehr Rechte zugute – weniger gut sieht es dafür zum Beispiel für die Plastiktüte aus. Die wichtigsten Veränderungen von Gesetzen und Regeln im Überblick:

    Augsburger Aktienbank stellt Betrieb ein

    Die Augsburger Bank wird ihren Betrieb Ende 2022 einstellen. Kundinnen und Kunden brauchen eine neue Bank.

    Einige Assistenten im Auto werden Pflicht

    Neue Pkw-Typen müssen ab Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist ein Warner bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, aber auch ein Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent sowie ein Müdigkeitswarner werden Pflicht. Eine wichtige Maßnahme sei zudem der verpflichtende Einbau von Abbiegeassistenten für Lkw, berichtet der Auto Club Europa. Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist der Abbiegeassistent ab 2022 vorgeschrieben.

    Corona-Bonus gilt noch bis 31. März 2022

    Noch bis zum 31. März können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Corona-Bonus in Höhe von maximal 1500 Euro von ihrem Arbeitgeber bekommen – steuerfrei. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass das Geld der Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise dient und zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.

    Fahrkarten ab 2022 digital im Zug erhältlich

    Kurzentschlossene können bei der Deutschen Bahn ab 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr bei der Schaffnerin oder dem Schaffner im Zug kaufen. Die Alternative: ein digitales Ticket, das bis zehn Minuten nach Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

    Einige Jahrgänge müssen 2022 zum Führerschein-Umtausch

    Autofahrerinnen und Autofahrer, die noch mit einem alten „Lappen“ unterwegs sind, sollten nicht die Frist zum Tausch in einen Scheckkarten-Führerschein verpassen. „Das betrifft jetzt die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die Umtausch-Frist für sie geht eigentlich nur noch bis zum 19. Januar 2022“, sagt Jürgen Grieving vom ADAC. Da es coronabedingt zu langen Wartezeiten kommt, haben die Verkehrsministerien vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Der Umtausch des Führerscheins kostet 25 Euro.

    Homeoffice-Pflicht gilt noch bis März 2022

    Noch bis mindestens 19. März gilt die Homeoffice-Pflicht der Bundesregierung. Politisch diskutiert wird derzeit, die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung auch 2022 zu gewähren.

    Ab 2022: Mehr Rechte bei Reklamationen

    Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr Rechte bei einer Reklamation, so die Stiftung Warentest: Händler haften zwei Jahre lang für Mängel an einer gekauften Sache. Bisher konnten Verbraucher in Anspruch nehmen, dass der Mangel schon beim Kauf in der Ware steckte, wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftrat. „Das neue Gesetz hat diesen Beweislastvorteil für Käufer von sechs auf zwölf Monate verlängert“, berichtet die Stiftung Warentest. Die neuen Regeln gelten für Käufe ab 1. Januar.

    Lebensmittelverschwendung soll 2022 reduziert werden

    Künftig wird der ermäßigte Verkauf von Waren mit kurzer Haltbarkeit erleichtert. Ab Mai 2022 reicht es, wenn Händler Produkte kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums zum Beispiel mit einem „30 Prozent billiger“-Aufkleber versehen, berichtet das Landwirtschaftsministerium. Die Pflicht zur Angabe eines neuen Gesamt- oder Grundpreises entfällt. Das soll die Lebensmittelverschwendung reduzieren.

    Renten werden 2022 steigen

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erwartet, dass die Renten im Juli um rund 4,4 Prozent steigen werden. Zuerst war mehr erwartet worden. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat aber angekündigt, den von der Vorgängerregierung ausgesetzten Nachholfaktor wieder einzuführen. Der Faktor bewirkt, dass die Renten nach einer ausgebliebenen Kürzung langsamer steigen als die Löhne.

    Einige Schornsteine müssen höher gebaut werden

    Einige Schornsteine müssen höher gebaut werden, um die Luft in der Wohnumgebung weniger zu belasten. Ziel ist es, im Umfeld von Anlagen wie Pelletheizungen oder Kachelöfen die Belastung mit gesundheitsgefährdenden Schadstoffen zu verringern. Die Verordnung tritt am 1. Januar in Kraft.

    Erstmals seit sieben Jahren steigt die Tabaksteuer

    Am 1. Januar gibt es erstmals seit sieben Jahren eine Tabaksteuererhöhung. In Deutschland steigt die Steuer für eine Packung mit 20 Zigaretten um durchschnittlich 10 Cent. 2023 werden weitere 10 Cent aufgeschlagen, in den Jahren 2025 und 2026 kommen noch einmal je 15 Cent pro Packung hinzu. Am 1. Januar 2022 tritt zudem das Tabaksteuermodernisierungsgesetz in Kraft. Wasserpfeifentabak und erhitzter Tabak werden höher besteuert. Auch bei den Liquids für E-Zigaretten wird an der Steuerschraube gedreht – ab 1. Juli 2022.

    Ab 2022: Einige Tattoofarben sind verboten

    Ab 4. Januar unterliegen viele Chemikalien in Tattoo-Farben in der EU den Beschränkungen durch die Reach-Verordnung. Auf der Bannliste stehen dann tausende Substanzen. Viele von ihnen sind aus Sicht der EU potenziell gefährlich oder nicht ausreichend erforscht. Das Ziel ist laut der EU-Kommission nicht, Tätowierungen zu verbieten. Die Europäische Chemikalienagentur betont, es gehe darum, Tätowierfarben und Permanent Make-up sicherer zu machen.

    Maskenpflicht für den Verbandskasten?

    Für 2022 ist das obligatorische Mitführen von zwei Masken im Verbandskasten geplant. Dem ADAC zufolge soll die DIN-Norm für Verbandskästen angepasst werden. Wann die Neuregelung kommt, steht allerdings noch nicht fest.

    Ab 2022: CO2-Preis steigt

    Ab dem 1. Januar 2022 steigt der CO2-Preis stufenweise. Fossile Brennstoffe, die klimaschädlich sind, werden dann mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 belegt. Diese Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher weiter. Das heißt: Erdgas oder Benzin werden teurer. Der CO2-Anteil am Gesamtpreis von Heizöl und Diesel beträgt dann 9,5 Cent pro Liter. Im Vergleich zu 2021 wird damit der Liter um 1,6 Cent teurer. Bei Benzin kommt ein Anstieg von knapp 1,5 Cent pro Liter im Vergleich zu 2021. Der CO2-Preis für Erdgas steigt um 1 Cent pro 10 Kilowattstunden (kWh) auf dann 6,5 Cent pro 10 kWh.

    Anfang 2021 hatte die deutsche Bundesregierung einen CO2-Preis für fossile Brennstoffe beim Heizen und im Verkehr eingeführt. So sollen die Menschen dazu angeregt werden, Energie zu sparen, indem Sie etwa ihre Heizsysteme umrüsten oder im Straßenverkehr klimafreundliche Alternativen nutzen.

    EEG-Umlage sinkt 2022

    Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte ist mit 31,38 Cent pro kWh so hoch wie nie. Die EEG-Umlage wird dehalb 2022 von derzeit 6,5 Cent auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde sinken. Die Änderung den aktuellen durchschnittlichen Strompreis um rund elf Prozent senken – allerdings stehen der niedrigeren EEG-Umlage die höheren Beschaffungskosten für Strom gegenüber. Dass der Strompreis fällt, gilt deshalb eher als unwahrscheinlich.

    Ab 2022: Bezahlung an Ladestromsäulen wird einfacher

    Das Laden von Elektrofahrzeugen wird zum 1. Januar 2022 neu geregelt. Dann gilt die neue bundesweite Ladesäulenverordnung. Kundinnen und Kunden müssen dann die Möglichkeit haben, ihre Rechnung neben der Bargeldzahlung auch mit Debit- und Kreditkarten an der Ladesäule zahlen zu können. Bis Mitte 2023 haben Anbieter Zeit, entsprechende Bezahlsysteme zu entwickeln und zuzulassen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

    Post ab 2022: Porto kostet mehr

    Ab Neujahr verlangt die Deutsche Post höhere Preise für verschiedene Produkte, darunter auch das Briefporto. Der Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibrief kosten dann jeweils fünf Cent mehr. Der Versandt einer Postkarte kostet 70 statt 60 Cent. Der Standardbrief wird von 80 auf 85 Cent verteuert.

    Ab 2022: Bezuschussung von Betriebsrenten

    Wer eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung hat, besitzt ab 2022 ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber, wenn er Sozialbeträge einspart. Die Zuschusshöhe liegt bei 15 Prozent. Grund ist, dass der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge auch für Altverträge Pflicht wird, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Bisher galt die Zuschusspflicht nur für ab 2019 abgeschlossene Neuverträge.

    Mindestlohn steigt 2022

    Auch in Sachen Mindestlohn können viele Menschen im kommenden Jahr finanziell profitieren: 2022 ändert sich der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal: Ab dem 1. Januar muss Arbeitnehmern 9,82 Euro pro Stunde gezahlt werden, und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobs. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro/Stunde.

    Ab 2022: Pfändungsschutz verbessert sich

    Ab dem 1. Januar 2022 wird auch der Pfändungsschutz verbessert. Bei der Sachpfändung durch Gerichtsvollzieher wird dann auch der Bedarf anderer Personen berücksichtigt, die mit Schuldner in einem gemeinsamen Haushalt leben. Vorher wurde dafür ausschließlich der Bedarf der Schuldner und deren Familien berücksichtigt.

    Außerdem wurde die Liste Gegenstände erweitert und modernisiert, die nicht gepfändet werden können. Dazu zählen unter anderem Haustiere. Beim Weihnachtsgeld sind zukünftig zunächst 630 Euro geschützt. Der Betrag ist jährlich von der jeweils gültigen Pfändungstabelle abhängig.

    Updatepflicht für Waren mit digitalen Elementen

    Händler müssen künftig Updates für Waren mit digitalen Elementen bereitstellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind. Dazu gehören zum Beispiel Smart TVs, Smart Watches oder „intelligente“ Haushaltsgeräte, die nur mit einem digitalen Element funktionieren. Fehlen die Updates, gelten die Produkte als mangelhaft. Dann können Käufer ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

    Verträge: Kündigungen werden ab 2022 einfacher

    Bisher war bei vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regel, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Ist die Frist verpasst, verlängern sie sich um ein Jahr. Ab 1. März 2022 ändert sich das. Dann gilt: Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird die Kündigungsfrist verpasst, so verlängern sich die Verträge künftig nur noch auf unbestimmte Zeit. Das heißt, Verträge können dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, gekündigt werden.

    Wird ein Laufzeitvertrag über eine Homepage abgeschlossen, muss der Vertragspartner ab dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf der Homepage platzieren. Dadurch sollen Sie einen Vertrag schneller und leichter wieder beenden können. Bislang war die Kündigung solcher Verträge oft mit stundenlanger Suche nach Kündigungsbuttons verbunden.

    Ab 2022: Neue Infopflichten für eBay und Amazon

    Online-Marktplätze wie eBay oder Amazon sind sehr beliebt. Die Betreiber müssen ab dem 28. Mai 2022 klarer und deutlicher informieren. Beispiesweise muss verständlich sein, woraus sich das Ranking der Angebote ergibt. Angebotsvergleiche werden für die Kunden so deutlich einfacher.

    Erste landesweite Solarpflicht in Baden-Württemberg

    Als erstes Bundesland führt Baden-Württemberg eine Solarpflicht ein. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden und auf Parkplatzflächen müssen ab Januar 2022 in Baden-Württemberg Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung installiert werden. Bei Parkplätzen gilt die Regelung für alle Flächen ab 35 Auto-Stellplätzen. Auch in anderen Bundesländern wird bereits über ähnliche Gesetze diskutiert.

    Höherer Grundfreibetrag ab 2022

    Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern steht mehr Geld steuerfrei zur Verfügung. Der Grundfreibetrag steigt 2022 um 240 Euro. Damit soll das Existenzminimum für Erwachsene steuerfrei gestellt werden. Bei Ledigen werden erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9984 Euro im Jahr Einkommensteuern fällig, berichtet das Finanzministerium. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerinnen und -lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 19.968 Euro.

    Telefonwerbung und Kaffeefahrten

    Ab kommendem Jahr soll auch der Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen besser werden. Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, Ihre ausdrückliche Einwilligung dokumentieren und für fünf Jahre aufbewahren. Verstoßen sie dabei, drohen Bußgelder. Anbieter von Kaffeefahrten müssen ab dem 28. Mai 2022 bereits in der Werbung für die Veranstaltung darüber informieren, wo die Veranstaltung stattfindet, welche Waren angeboten werden und wie Kunden den Veranstalter kontaktieren können. Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukte wie etwa Versicherungen oder Bausparverträge sind in Zukunft bei Kaffeefahrten verboten.

    Ab 2022: Aus für die Plastiktüte

    Für die Einweg-Plastiktüte sieht es nicht gut aus, im Einzelhandel ist sie ab Januar 2022 verboten. Die Kunststofftüten mit Wandstärken von 15 bis 50 Mikrometern dürfen dann nicht mehr in Umlauf gebracht werden. Weiterhin angeboten werden dürfen jedoch die sogenannten Hemdchenbeutel, die dünner sind. Sie werden weiterhin an Obst-, Gemüse- und Frischetheken zu finden sein. Auch Mehrwegtaschen aus dickerem Kunststoff und Einkaufstüten aus Papier bleiben erlaubt. Wer umwelt- und ressourcenbewusst einkaufen möchte, kann zum Einkaufen einen Korb oder einen Mehrwegbeutel.

    Neue Pfand-Regeln ab 2022

    Auch das Pfandsystem bekommt neue Regelungen: Ab 1. Januar 2022 werden alle Getränkedosen und alle Einwegflaschen aus Kunststoff mit 25 Cent Pfand belegt. Einzige Ausnahme bilden dabei reine Molkereiprodukte. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand darf der Handel bis zum 1. Juni abverkaufen.

    Ab 2022: Batterien sollen umweltfreundlicher werden

    Zum 1. Januar 2022 soll das deutsche Batteriegesetz abgelöst werden. Neu eingeführt wird dann die Batterieverordnung, die in allen EU-Staaten gilt. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollen Batterien so über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg deutlich umweltfreundlicher werden. Auch die Mindestsammelquote soll steigen.

    Männliche Küken töten verboten

    Männliche Tiere der Legehennenrassen sind für die Ei-Produktion nicht von Interesse, sie legen keine Eier und sind für die Fleischproduktion ungeeignet. Deshalb wurden bisher in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken getötet. Ab dem 1. Januar 2022 ist das verboten. Das deutsche Tierschutzgesetz wird ergänzt durch folgenden Satz: "Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten." Nun wird entweder das Geschlecht bereits im Brutei bestimmt und Bruteier mit männlichen Embryonen aussortiert, oder die geschlüpften männlichen Küken werden alternativ als "Bruderhähne" gemästet. Deutschland ist das erste Land mit solch einem Verbot. Im Umkehrschluss heißt das: Eier, die aus dem Ausland importiert sind, unterliegen nicht dieser Regelung. Sie dürfen aber weiterhin in Deutschland verkauft werden oder in Produkten wie Kuchen verarbeitet werden.

    E-Rezept-Pflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel

    Für viele wird im neuen Jahr das Medikamenten-Rezept auf einem kleinen rosa Papierzettel passé sein: Ab 1. Januar 2022 bekommen gesetzlich Versicherte in der Arztpraxis nur noch elektronische Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Um das E-Rezept in der Apotheke einzulösen zu können, sind die offizielle E-Rezept-App, die elektronische Gesundheitskarte und eine PIN-Nummer von der Krankenkasse notwendig. Der Rezeptcode lässt sich in der Apotheke dann per App öffnen oder vorab an eine Apotheke schicken. Das E-Rezept wird stufenweise weiter ausgebaut, unter anderem für Heil- und Hilfsmittel. Das Papierrezept darf bei technischen Schwierigkeiten in Arztpraxen noch bis Ende Juni 2022 ausgegeben werden. Patienten ohne Smartphone wird geholfen: Sie können sich das E-Rezept alternativ in der Arzt-praxis mit Rezeptcode ausdrucken lassen.

    Ab 2022: eAU direkt an den Arbeitgeber

    Auch bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verschwindet ein Zettel, in dem Fall ein gelber: Ab 1. Juli 2022 geht die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) von Ärzten und Kassen direkt an die Arbeitgeber. Bereits seit Oktober 2021 bekommen gesetzlich Versicherte bei Krankschreibung keinen „gelben Zettel“ mehr. Stattdessen geht die eAU digital direkt von der Arztpraxis an die Krankenkasse.

    Pflegeversicherung verteuert sich leicht

    Für kinderlose gesetzlich Krankenversicherte ab 23 Jahren verteuert sich die Pflegeversicherung leicht. Der Zusatzbeitrag steigt von 0,25 auf 0,35 Prozent. „Sie zahlen dadurch maximal 4,80 Euro mehr im Monat“, berichtet die Stiftung Warentest. Der Beitragssatz für Kinderlose beträgt damit insgesamt 3,4 Prozent, für Eltern liegt er weiter bei 3,05 Prozent. (dpa)

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