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Glatteis in Bayern: Richtiges Verhalten bei Blitzeis

Wetter

Glatteis-Warnung für Bayern: Wie verhält man sich als Autofahrer bei Blitzeis?

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    Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt aktuell in ganz Bayern vor Glätte. Für Mittwoch hat er sogar eine "Vorabinformation Unwetter vor Glatteis" veröffentlicht. Gebietsweise gehen die Schneefälle in Regen über, der auf dem gefrorenen Boden gefriert – sogenanntes Blitzeis entsteht. Weil die Regenfälle teilweise Stunden andauern, können sich Eispanzer bilden, die laut DWD auch Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur haben können.

    Wie entsteht Blitzeis?

    Trifft Regen oder Nebel auf den gefrorenen Boden, gefriert das Wasser sofort und es bildet sich eine Eisschicht. Diese ist oft kaum zu erkennen. Die Gefahr von Blitzeis ist an schattigen Orten oder auf Brücken besonders hoch. Oft helfen dann auch Winterreifen, Antiblockiersystem, Elektronisches Stabilitätsprogramm oder auch Ketten nicht mehr.

    Wie sollten sich Autofahrer bei Blitzeis verhalten?

    Der ADAC rät Autofahrern, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die aktuellen Straßenverhältnisse zu informieren. Wird im Radio vor Blitzeis gewarnt, ist es besser, das Auto – wenn möglich – stehenzulassen und die Fahrt zu verschieben.

    Kann man nicht auf das Auto verzichten, sollte man darauf achten, dass Eiskratzer, Handbesen und Abdeckfolie für die Windschutzscheibe im Fahrzeug sind. Zudem sollte ausreichend Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage sein und die Scheiben müssen vor Fahrtantritt komplett von Eis und Schnee befreit werden. Wichtig ist, umsichtig zu fahren. Das bedeutet, mehr Abstand zu voranfahrenden Fahrzeugen halten, sanft bremsen und nicht hektisch lenken. Tritt überraschend Eisregen ein, sollte man besser eine Pause einlegen und im Zweifel auf den Streudienst warten, so der ADAC.

    Wer haftet bei Blitzeis-Unfällen?

    Kommt es zu einem Unfall bei Blitzeis, liegt die Verantwortung wie üblich grundsätzlich beim Autofahrer. Doch die Haftung ist von der Unfallsituation abhängig. Denn laut Straßenverkehrsordnung ist die Geschwindigkeit des Fahrzeugs immer den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. 

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