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Bußgeld: Kisten statt Auto in der Garage? Das kann teuer werden

Bußgeld

Kisten statt Auto in der Garage? Das kann teuer werden

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    In der Garage muss laut Gesetz immer genug Platz sein, um das Auto abstellen zu können.
    In der Garage muss laut Gesetz immer genug Platz sein, um das Auto abstellen zu können. Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

    Kein Platz mehr im Keller? Stellen Sie Ihre Sachen lieber nicht in der Garage ab. Denn wenn das Ordnungsamt mitbekommt, dass die Garage dauerhaft als Abstellkammer genutzt wird, kann es teuer werden. Warum das so ist und wie hoch das Bußgeld ausfällt, lesen Sie hier im Artikel.

    Wo ist die Nutzung der Garage geregelt?

    Wie der ADAC schreibt, haben die meisten Bundesländer eine eigene Garagenverordnung. Darin ist geregelt, wie der Bau und der Betrieb von Garagen und Stellplätzen abläuft. Zwar werden darin die Größe, Art und auch die Brandschutzverordnungen geregelt, doch wie die Garage genutzt werden muss, steht dort nicht.

    Doch Garagen haben eine sogenannte Zweckbestimmung. In der Bayerischen Bauverordnung werden Garagen als "Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen" definiert. (Art. 2 VIII 2 BayBO) Das bedeutet: Die Garage darf nicht als Abstellkammer genutzt werden.

    Ist man verpflichtet sein Auto in die Garage zu stellen?

    Obwohl die Nutzung der Garage geregelt ist, sind Autofahrerinnen und -fahrer nicht dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug auch tatsächlich in der Garage zu parken. Wer lieber am Straßenrand parkt, kann das auch weiterhin tun. Doch der Platz in der Garage muss dennoch für das Auto freigehalten werden.

    Wer kontrolliert die Nutzung von Garagen?

    Tatsächlich kontrolliert werden die meisten Garagen nicht. Kommunen schicken also keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts herum, die in die heimischen Garagen schauen.

    Doch immer wieder kommt es zu Beschwerden von Nachbarinnen und Nachbarn, die sich von den Autos auf der Straße und der Zweckentfremdung der Garage gestört fühlen.

    Wenn das Ordnungsamt dann zur Kontrolle kommt, kann es teuer werden. Bis zu 500 Euro Bußgeld sind möglich.

    Was darf man in Garagen lagern?

    Laut dem ADAC darf man in der Garage pro Stellplatz logischerweise ein Auto parken. Außerdem dürfen dort Dinge gelagert werden, die zum Auto dazugehören.

    Darunter fallen laut ADAC folgende Dinge:

    • Dachbox und -gepäckträger
    • Reifen
    • Motoröl, Frostschutzmittel und Scheibenreiniger in haushaltsüblichen Mengen
    • Wagenheber
    • Kraftstoff in begrenztem Umfang (abhängig von der jeweiligen Garagenverordnung in den Bundesländern)
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