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Versicherungswechsel: Worauf Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollten

Versicherungswechsel

Worauf Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung achten sollten

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    Wer als Autofahrer Geld sparen will, sollte noch im November die Kfz-Versicherung wechseln. Dabei muss man aber einige Punkte beachten.
    Wer als Autofahrer Geld sparen will, sollte noch im November die Kfz-Versicherung wechseln. Dabei muss man aber einige Punkte beachten. Foto: Franziska Gabbert (dpa)

    Immer im November buhlen die KFZ-Versicherer um neue Kunden. Das liegt am Datum. Da die Autoversicherung eine Kündigungsfrist von einem Monat hat, muss bis Ende des Monats gekündigt sein, wenn man ab 1. Januar 2017 mit einer neuen Versicherung starten will.

    So ein Wechsel inklusive Versicherungsvergleich funktioniert dank einschlägiger Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 inzwischen recht einfach. Und doch lauern einige Fallen. Der ADAC hat einige Tipps zusammengestellt, worauf es bei der Kfz-Versicherung ankommt.

    Deckungssumme: Die Deckungssumme bei der Kfz-Versicherung sollte bei 100 Millionen Euro liegen.

    Rabattschutz: Dieser kostet extra, schützt aber im Fall eines Unfalls oder eines anderen Schadens vor einer Rückstufung in eine schlechtere (und teurere) Versicherungsklasse. "Bei sehr günstigen Tarifen fallen Rückstufungen oft deutlich schlechter aus als marktüblich", warnt der ADAC.

    Freie Werkstattwahl: Manche Kfz-Verischerungen werden günstiger, wenn die Versicherungsfirma entscheiden darf, wo das Auto repariert wird. Daran muss man sich bei Werkstattbindung auch halten, sonst besteht die Gefahr, dass der Schaden nicht oder nur teilweise übernommen wird. Vorsicht auch bei Leasing-Autos, so der

    Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung: In der Vollkasko sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate der Neu- oder Kaufpreis von der Versicherung erstattet werden.

    Voll- oder Teilkasko: Oft überlegen sich Autofahrer gerade bei älteren Fahrzeugen, von der Vollkaso in die Teilkasko zu wechseln. Das lohne sich aber nicht immer, weil  die Prämienhöhe der Vollkasko abhängig vom Schadenfreiheitsrabatt ist. In der Teilkasko gibt es diesen Rabatt nicht.

    Zahlungsweise: Hier kann man viel Geld sparen. Denn bei jährlicher Zahlungsweise geben viele Versicherungen Rabatte, oft sind 20 bis 30 Euro drin.#

    Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit:  Wenn das versichert ist, übernimmt die Kfz-Versicherung die volle Leistung auch dann, wenn man zum Beispiel von Kindern abgelenkt einen Unfall baut. "Ausgenommen sind hierbei meist grob fahrlässig herbeigeführter Diebstahl (z.B. Schlüssel im Auto stecken lassen) sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss", so der ADAC.

    Ganz grundsätzlich rät der Automobilclub dazu, die alte Versicherung erst dann zu kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge auch ablehnen. Schlimmstenfalls steht der Kunde dann plötzlich ohne Versicherung da. (AZ)

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