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Verkehr: Wildunfälle: Wann zahlt die Versicherung den Schaden?

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Wildunfälle: Wann zahlt die Versicherung den Schaden?

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    Autofahrer sollten bei Wildwechsel nicht ausweichen und nach einem Wildunfall sofort die Polizei rufen.
    Autofahrer sollten bei Wildwechsel nicht ausweichen und nach einem Wildunfall sofort die Polizei rufen. Foto: TÜV Süddeutschland/dpa/gm

    Wenn in der Dämmerung Tiere auf die Straße springen, kann das für Autofahrer schlimm enden. Im vergangenen Jahr wurden rund 3000 Menschen in Deutschland bei Wildunfällen verletzt, 13 starben.

    Der ADAC warnt, dass im Oktober und November die Gefahr am größten ist, da viele Wildtiere im Herbst besonders aktiv sind. Bei den meisten der mehr als 200.000 Wildunfälle im Jahr bleibt es bei Blechschaden. Damit Autofahrer nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten sie einiges beachten:

    So verhalten sich Autofahrer bei einem Wildunfall richtig

    Vor allem an Feldern und in der Nähe von Wäldern muss mit Wildwechsel gerechnet werden. Springt ein Tier auf die Straße, rät der ADAC zum kontrollierten Bremsen, Hupen und Abblenden des Lichts. Autofahrer sollten nicht ausweichen. Ein kontrollierter Zusammenstoß sei sicherer als ein Ausweichmanöver, das den Gegenverkehr gefährden oder an einem Baum enden könne. Nach einem Unfall muss die Straße zum Beispiel mit einem Warndreieck gesichert werden. Der ADAC rät davon ab, verletzte Tiere zu berühren - sie könnten in ihrer Panik aggressiv sein.

    Welche Versicherung ist bei Wildunfällen nötig?

    Damit der Schaden bezahlt wird, ist eine Teilkaskoversicherung nötig. "Darin ist immer Haarwildschaden versichert, worunter zum Beispiel Hasen, Füchse, Wildschweine oder auch Schwarz- und Rotwild fallen", erklärt Bianca Boss, Sprecherin des Bunds der Versicherten. Für Schäden durch Haus- und Nutztiere wie Hunde oder Kühe müssten dagegen in der Regel die Halter aufkommen.

    Beweispflicht: Polizei stellt Wildunfallbescheinigung aus

    Auch bei einer Teilkaskoversicherung muss der Autofahrer beweisen, dass er einen Wildunfall hatte und dass nicht seine eigene Fahrlässigkeit daran schuld war. Bianca Boss betont, dass sofort die Polizei gerufen werden sollte. Die verständigt dann auch den Förster und stellt eine Wildunfallbescheinigung aus. Zusätzlich sei es sinnvoll, Fotos vom Unfallauto zu schießen. "Wichtig ist auch, die Spuren von Fell und Blut nicht gleich abzuwaschen - eventuell möchte die Versicherungsgesellschaft noch einen Gutachter vorbeischicken", sagt die Expertin.

    Wildtieren ausgewichen: Zahlt die Versicherung auch für diesen Schaden?

    Weichen Autofahrer Tieren aus und haben dadurch einen Unfall, gibt es bei Teilkasko oft Probleme mit der Versicherung. Bianca Boss erklärt: "Der Versicherte muss zum Beispiel durch Zeugen glaubhaft nachweisen können, dass er einem Haarwild ausgewichen ist, um einen Zusammenstoß und damit auch größere Kosten zu verhindern." Kann er das nicht belegen, zahlt nur eine eventuell vorhandene Vollkaskoversicherung.

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