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Verkehr: Beleidigung im Straßenverkehr: Ein "Trottel" kostet 1000 Euro

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Beleidigung im Straßenverkehr: Ein "Trottel" kostet 1000 Euro

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    Wer anderen den Vogel zeigt, kommt noch vergleichsweise "günstig" weg - mit 750 Euro.
    Wer anderen den Vogel zeigt, kommt noch vergleichsweise "günstig" weg - mit 750 Euro. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolfoto)

    Nicht nur im Internet wird gepöbelt, was das Zeug hält. Auch im Straßenverkehr nehmen nach Beobachtungen des ADAC die Beleidigungen zu. Eine Ursache für die Wut am Steuer sei der Zeitdruck mit Arbeitsverdichtung, Terminhetze und psychischen Belastungen.

    "Was für ein Trottel! Fahr weiter!" Die Fensterscheibe runtersurren lassen, dem "Idioten" im anderen Auto die Meinung geigen – das senkt zwar für den Moment den Blutdruck, doch der "Idiot" kann teuer werden: 1500 Euro. "Trottel" ist etwas billiger und kostet laut Bußgeldkatalog nur 1000 Euro.

    Der Mittelfinger kann bis zu 4000 Euro kosten

    Wenn Autofahrer verbal ins Schleudern kommen, müssen sie anschließend oft tief in die Tasche greifen. Zumindest, wenn die Sache vor Gericht landet. Denn eine im Verkehr getätigte Beleidigung ist eine Straftat und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Und nicht nur Flüche, auch obszöne Gesten sind justiziabel.

    Eine der beliebtesten Gesten ist das Zeigen des ausgestreckten Mittelfingers. Bis zur 4000 Euro kann das kosten, wenn man den Stinkefinger beispielsweise einem Polizisten zeigt. Der "Scheibenwischer" liegt bei 1000 Euro. Den Vogel zeigen ist mit 750 Euro noch vergleichsweise günstig. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt vom Einkommen des Betroffenen und von den Tatumständen ab. Die häufigsten Auslöser für Beleidigungen im Straßenverkehr sind Drängeln, Schneiden und Missachtung der Vorfahrt.

    Um Aggressionen im Straßenverkehr zu vermeiden, empfiehlt der ADAC, möglichst gelassen ins Auto zu steigen und es zu bleiben. Beim Streit auf der Straße kann zudem meist ein simples Mittel die Lage entspannen: eine schlichte Entschuldigung.

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