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Sommerferien: Diese Verkehrsregeln müssen Sie im Ausland kennen

Sommerferien

Diese Verkehrsregeln müssen Sie im Ausland kennen

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    Verloren im Schilderwald: Autofahrer müssen im Ausland aufpassen, denn die heimischen Verkehrsregeln gelten nicht überall.
    Verloren im Schilderwald: Autofahrer müssen im Ausland aufpassen, denn die heimischen Verkehrsregeln gelten nicht überall. Foto: Bernd Settnik, dpa (Symbolfoto)

    Mit den Verkehrsregeln ist es oft so eine Sache. Jeder Autofahrer hat sie einmal gelernt, einige Jahre später ist das Wissen häufig allerdings nur noch bruchstückhaft vorhanden. Noch schlimmer sieht es meist bei den Regeln aus, die im Ausland gelten. Wer mit dem Auto verreist, sollte sich deshalb immer auch informieren, was das jeweilige Zielland vorschreibt. Zwar erhalten Autofahrer für Verstöße im Ausland keine Punkte in Flensburg – die Verkehrssünden können aber dennoch teuer werden und in Einzelfällen sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

    In Deutschland wird empfohlen, auch bei Tag mit Licht zu fahren – ein Muss ist das allerdings nicht. In vielen Ländern sieht das anders aus. So gilt nach Angaben des Tüv Rheinland beispielsweise in Italien, Polen oder auch Dänemark eine ganzjährige Lichtpflicht. In Tschechien und Serbien müssen Urlauber darüber hinaus ein Set Ersatzlampen im Auto dabei haben. Wer in Estland ohne Licht erwischt wird, muss tief in die Urlaubskasse greifen. Denn dort kostet ein Verstoß laut ADAC rund 190 Euro.

    In Großbritannien müssen die Lichter abgeklebt werden

    Fahren Urlauber mit dem Auto nach Großbritannien, müssen sie ihr Fahrzeug eigens präparieren, wie Steffen Mißbach, Kfz-Experte des Tüv Rheinland erläutert. Wegen des Linksverkehrs müssten all jene Autofahrer, „die ein Fahrzeug mit asymmetrischem Abblendlicht besitzen, den entsprechenden Bereich am Scheinwerfer abkleben, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird“. Denn bei Linksfahrern stahlt der asymmetrische Lichtkegel weit auf den rechten Fahrbahnrand – was im Linksverkehr umgekehrt bedeutet, dass die Gegenfahrbahn angestrahlt wird.

    So verhalten sich Autofahrer im Stau richtig

    Für Einsatzwagen müssen Fahrer eine Rettungsgasse frei machen. Andernfalls wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.

    Ohne Freisprecheinrichtung dürfen Fahrer nicht zum Handy greifen - das gilt auch im Stillstand solange der Motor läuft. Sonst drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

    Das Betreten der Fahrbahn ist verboten. Es ist nur im Notfall zum Sichern einer Unfallstelle erlaubt - nicht aber, um etwa eine Notdurft zu verrichten oder ein Kind zu wickeln. Hierfür wird ein Bußgeld von 10 Euro fällig.

    Stehen Fahrzeuge auf der linken Spur oder fahren nicht schneller als 60 km/h, dürfen andere auch rechts überholen. Allerdings dürfen sie höchstens 20 km/h schneller sein als die Autos links von ihnen. Stehen die Autos, darf man mit höchstens 20 km/h rechts vorbeifahren. Ansonsten drohen 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg.

    Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Autos vorarbeiten. Sie müssen mit 100 Euro Strafe und einem Punkt rechnen.

    Tabu ist es, am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz zu fahren. Hier riskieren Fahrer 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. dpa

    Deutsche Autofahrer sind es gewohnt, dass sie außerhalb von Ortschaften schnell fahren dürfen. Wer ins Ausland reist, sollte sich allerdings informieren, welche Geschwindigkeitsbegrenzung im Zielland herrscht. Denn Verkehrssünden werden nach Angaben des ADAC im europäischen Ausland teils deutlich strenger bestraft als in Deutschland. Besonders teuer wird es demnach in den Niederlanden, der Schweiz und Italien. Wer 20 Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss in Italien ein Bußgeld von 170 Euro zahlen. In den Niederlanden und der Schweiz werden mindestens 165 Euro fällig.

    Fahranfänger müssen besonders vorsichtig sein

    Besonders aufpassen müssen dem ADAC zufolge Fahranfänger: Denn für sie gelten im Ausland oft andere Verkehrsregeln als für die übrigen Fahrer. So dürfen Autofahrer, die erst seit drei Jahren ihren Führerschein haben, auf den Schnellstraßen Italien nicht schneller als 90 statt der üblich 110 Stundenkilometer fahren. Auf Autobahnen gilt für Fahranfänger ein Tempolimit von 100 Stundenkilometern, für alle übrigen Fahrer 130 Stundenkilometer. In Frankreich dürfen Autofahrer in den ersten drei Jahren außerorts nur mit 80 Stundenkilometern, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 Stundenkilometer unterwegs sein.

    Das müssen Sie über die Rettungsgasse wissen

    Die Rettungsgasse ist der Fahrweg für Rettungskräfte auf mehrspurigen Straßen.

    Der Begriff stammt aus den 1980er-Jahren, als diese in den ersten Ländern eingeführt wurde.

    Derzeit ist sie in Deutschland, Tschechien und Österreich verpflichtend vorgeschrieben, in der Schweiz und in Slowenien auf freiwilliger Basis zu bilden.

    Sie ist in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt und besagt, dass unter anderem auf Autobahnen in der Mitte der Fahrbahn ein Fahrstreifen frei gehalten werden muss, wenn sich der Verkehr staut.

    Denn der Standstreifen wird von Einsatzkräften eher ungern benutzt, weil dieser möglicherweise nicht auf ganzer Länge ausgebaut ist oder durch liegen gebliebene Fahrzeuge blockiert sein kann.

    Wer die Rettungsgasse bei stockendem Verkehr nicht vorschriftsmäßig bildet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße in Höhe von 20 Euro rechnen.

    Besonders kritisch wird es nach den Worten von ADAC-Rechtsexpertin Katrin Müllenbach-Schlimme, wenn der Fahrer betrunken am Steuer saß. Dann könne die italienische Polizei bei einem Wert von mehr als 1,5 Promille im Blut dem Fahrer sogar seinen Wagen wegnehmen. Auch in Dänemark könne dies passieren, allerdings erst ab einem Promillewert von 2,0. Hier gilt ebenfalls: Fahranfänger müssen besonders vorsichtig sein. Wer beispielsweise in Österreich als Fahranfänger in den ersten zwei Jahren mit 0,1 Promille erwischt wird, dem droht laut ADAC im Einzelfall als Höchststrafe ein Bußgeld von 2180 Euro. Bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze in Dänemark könne das Bußgeld im Ernstfall einen ganzen Nettolohn betragen.

    Auch Telefonieren am Steuer kann kostspielig werden. Dem ADAC zufolge werden zum Teil Bußgelder von 160 Euro (Italien) bis 230 Euro (Niederlande) fällig. Wer ein Bußgeld aus dem Ausland schnell bezahle, könne viel Geld sparen, betont Müllenbach-Schlimme. Denn viele Länder würden bei Sofort-Zahlung Rabatte gewähren. Innerhalb der EU, fügt sie hinzu, würden die Bescheide darüber hinaus mittlerweile schneller erstellt als früher und in der Landessprache des Verkehrssünders zugesandt. „Urlauber können sich nicht darauf verlassen, dass Verstöße aus dem Ausland nicht geahndet werden“, erläutert die Expertin.

    Radarwarner sind fast überall verboten

    Wer sein Auto schnell einmal abstellen möchte, um ein Urlaubsfoto zu schießen, sollte aufpassen, dass er sich nicht ins Halteverbot stellt. Denn Falschparker müssen im Ausland teils mit hohen Bußgeldern rechnen. Nach den Worten von Expertin Katrin Müllenbach-Schlimme kostet diese Verkehrssünde in Dänemark etwa 70 Euro, in Spanien sogar bis 200 Euro.

    Auf ein Radarwarngerät sollten Urlauber im Ausland – genauso wie im Inland – lieber verzichten. Wer ein solches Gerät dabei hat, müsse laut ADAC beispielsweise in Tschechien bis zu 7000 Euro Strafe zahlen. In Luxemburg, Schweden oder Belgien können den Angaben zufolge sogar zwischen einem und sechs Monaten Haft verhängt werden. schsa

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