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Regeln bei Nebel: Wann darf man Nebelscheinwerfer einschalten - wann nicht?

Regeln bei Nebel

Wann darf man Nebelscheinwerfer einschalten - wann nicht?

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    Für den Einsatz von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern gibt es klare Regeln.
    Für den Einsatz von Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfern gibt es klare Regeln. Foto: Stefan Glaser/ARCD/dpa-tmn

    Die Regeln, wann man Nebelscheinwerfer einschalten darf und wann man sie ausmachen muss, sind eigentlich ganz einfach. Dennoch begehen im Herbst, wenn Nebel über den Straßen liegt, wieder viele Autofahrer einen Fehler bei der Benutzung dieser Sonderbeleuchtung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einschalten der

    Wann darf man Nebelscheinwerfer anschalten?

    Die Nebelscheinwerfer darf man immer dann einschalten, wenn die "Voraussetzungen für die Benutzung von Abblendlicht am Tag gegeben sind", so der ADAC. "Und das ist dann der Fall, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern und die Sichtweite nur eine gewisse Anzahl an Metern beträgt."

    Sollte man bei Nebel das Fernlicht einschalten?

    Vorsicht vor Fernlicht bei Nebel: Das verschlechtert die Sicht zusätzlich, was wohl kaum der gewünschte Effekt ist. Das Abblendlicht ist deutlich sinnvoller.

    Welche Regeln gelten für die Nebelschlussleuchte?

    Die Nebelschlussleuchte darf erst dann eingeschaltet werden, wenn die Sicht bei Nebel weniger als 50 Meter beträgt.

    Wie kann ich als Autofahrer eine Sichtweite von 50 Meter abschätzen?

    Hier bieten sich die Leitpfosten am Straßenrand an. Sie haben einen Abstand von genau 50 Metern. Damit lässt sich die Sichtweite recht genau abschätzen: Komme ich an einem Leitpfosten vorbei und sehe den nächsten nicht, ist die Sichtweite geringer als 50 Meter.

    Wie schnell darf ich mit Nebelschlussleuchte fahren?

    Bei Fahren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte ist maximal eine Geschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde erlaubt.

    Ist die Nebelschlussleuchte auch in der Stadt erlaubt?

    Ja, das ist sie. Allerdings ist es hier besonders wichtig, dass die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Denn in der Stadt ist der Abstand zwischen Autofahrern in der Regel besonders gering - womit die Gefahr steigt, den Hintermann zu blenden.

    Welche Strafe gibt es bei falschem Einsatz der Nebelschlussleuchte?

    Wer die Nebelschlussleuchte trotz Sicht über 50 Meter einsetzt, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen - wenn er denn ertappt wird. Wird ein anderer Autofahrer konkret dadurch gefährdet, sind 25 Euro fällig. Bei einem Unfall mit falsch eingesetzter Nebelschlussleuchte liegt das Bußgeld bei 35 Euro. (AZ)

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