Für Fragen und Antworten rund um das Thema Versicherungen im Urlaub haben wir Experten vom ADAC und der Verbraucherzentrale Bayern befragt.
Was nutzt mir meine private Haftpflicht im Urlaub?
Verbraucherexperte Sascha Straub rät dazu, erst einmal die eigenen Versicherungsverträge zu kontrollieren. Oft deckt die private Haftpflicht bereits die meisten Versicherungsfälle ab. Wichtig ist die weltweite Gültigkeit der Versicherung und die Höhe der Deckungssumme.
Gilt meine Hausratversicherung auch im Urlaub?
Ein weiterer Tipp des Versicherungsexperten ist die Hausratversicherung. Diese schützt nicht nur im eigenen Zuhause vor Verlust durch Diebstahl oder Unfälle. Meist ist die persönliche Habe auch im Urlaub vor Diebstahl oder Schaden geschützt. Hier hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen weiter. Der Schutz gilt für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten.
Trotzdem sollten Sie vor dem Urlaub zuhause einen Sicherheitscheck durchführen, um zum Beispiel Einbrüchen vorzubeugen. Wie das funktioniert, lesen Sie hier.
Ist eine Auslands-Krankenversicherung nötig?
Unverzichtbar sei die Auslands-Reisekrankenversicherung. "Die Private und Gesetzliche Krankenversicherungen bieten hier zu viele Lücken", so Straub. Vor allem die Kosten für medizinischen Rücktransport und für die Vorauszahlungen bei Krankenbehandlung werden durch die Inlands-Versicherungen nicht abgedeckt. Die Kosten halten sich dabei in Grenzen, "eine gute Auslands-Krankenversicherung kostet 15 Euro im Jahr, vielleicht 20". Generell gelte sie weltweit, sagt Straub. Für besonders exotische Länder sollte man zuvor aber noch einmal mit seiner Versicherung sprechen.
Was muss ich beachten, wenn ich mit dem Auto in den Urlaub fahre?
Die deutsche KFZ-Haftpflicht gewährt in allen Gebieten der EU, also auch in den Hoheitsgebieten außerhalb Europas, Versicherungsschutz.
Ein Autoschutzbrief kann laut Straub von der Verbraucherzentrale Bayern Sinn machen, er bietet finanzielle Hilfe bei Diebstahl und Unfällen. Manchmal auch bei medizinischem Rücktransport oder der Konsultierung von Anwälten und Gutachtern. Hier gilt es, die eigene Situation zu prüfen und Schutzbriefe sowie andere Versicherungen miteinander zu vergleichen. Er ist über die KFZ-Versicherung mitbuchbar und kostet ein "paar Euro im Jahr".
Hat man selbst Verletzungen bei einem Unfall erlitten, sollte man sich unbedingt von einem Arzt im Urlaubsland ein Attest ausstellen lassen, so der ADAC. Bei Schmerzensgeldforderungen kann es ansonsten Probleme mit der ausländischen Haftpflichtversicherung geben.
Benötige ich die "Grüne Karte"?
Sollte man ins Nicht-EU-Ausland reisen, ist die "Grüne Karte" unbedingt mitzuführen. Das empfehlen sowohl der ADAC als auch die Verbraucherzentrale Bayern. Die Grüne Karte gilt in Ländern wie Marokko, der Türkei oder Israel. In jedem Fall muss man sich vor einer PKW-Reise außerhalb der EU darüber informieren.
Die "Grüne Karte" gilt im europäischen Ausland als Nachweis, dass Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung besitzen. Außerdem enthält sie Angaben über das versicherte Fahrzeug und Ihre Versicherung. Sie erleichtert Formalitäten im Schadensfall. In vielen europäischen Ländern ist sie zwar nicht mehr verpflichtend, dennoch besteht die Polizei mancher Länder auf die Karte. Ihr Versicherer versorgt sie innerhalb weniger Tage kostenlos mit dem Dokument.
Was ist bei Mietwägen zu beachten?
Straub empfiehlt, Mietwagen unbedingt immer von zu Hause aus zu buchen. "Sonst stehen sie im Urlaub vor der Mietwagen-Agentur und müssen irgendetwas in der Landessprache unterschreiben, was sie nicht verstehen." Betrug könne da vorkommen. Außerdem sollte man bei Mietwägen möglichst auf den Selbstbehalt verzichten und eine Vollkasko-Versicherung abschließen. Die sogenannte "Mallorca-Klausel" in der Privathaftpflicht ist zu empfehlen. Das bedeutet, die Versicherungssumme wird auf die in Deutschland übliche Deckung erhöht.
Brauche ich eine Reiserücktritts- oder abbruchsversicherung?
Reist man gerne exklusiver, empfiehlt der Versicherungsexperte eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung. "Wenn man pro Person über 3000 Euro pro Reise zahlt, lohnt sich das in jedem Fall." So wird man sowohl für die Kosten des Ausfalls der kompletten Reise, als auch für einen verfrühten Abbruch entschädigt. Diese sollte man nicht im Reisebüro extra dazubuchen, sondern Jahresverträge abschließen. Je höher die Reisekosten, desto teurer die Versicherung. Sie gilt dann aber auch für eine unbegrenzte Anzahl an Urlauben pro Jahr.
Welche Versicherungen sind überflüssig?
Abzuraten ist von extra Reise-Haftpflicht Versicherungen und extra Unfallversicherungen. Lediglich Extremsportler wie Basejumper oder Freeclimber sollten sich um die Unfallversicherung für das Ausland bemühen. Für besonders überflüssig hält Verbraucherschützer Straub die Reise-Gepäckversicherung. Meist enthält eine solche Versicherung so viele Ausschlussklauseln, dass sie kaum greift.
Muss ich Fristen beachten?
Hinsichtlich der Fristen für das Abschließen einer Versicherung empfiehlt der Experte, sie "rechtzeitig" zu unterzeichnen. So früh wie möglich erspart also auch hier jede Menge Stress und Ärger. Reiserücktritt- und Reiseabbruchsversicherung müssen sowieso 14 Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen sein.
Wie finde ich die für mich beste Versicherung?
Straub macht auf die Qualitätsunterschiede der einzelnen Versicherer aufmerksam. "Ich empfehle, die Stiftung Warentest und ähnliche Verbraucherportale zu verfolgen, dann findet man auch den passenden Versicherungsschutz."