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Ratgeber: So handeln Sie als Autofahrer nach einem Unfall richtig

Ratgeber

So handeln Sie als Autofahrer nach einem Unfall richtig

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    Der ADAC empfiehlt dieses Unfallformular, um gleich an der Unfallstelle alle relevanten Daten einzutragen.
    Der ADAC empfiehlt dieses Unfallformular, um gleich an der Unfallstelle alle relevanten Daten einzutragen. Foto: ADAC

    Jeder Autofahrer kann in einen Unfall verwickelt werden. Viele verhalten sich aber falsch, wenn es kracht. Das kann unter unter Umständen teuer werden, Ärger mit sich bringen und manchmal auch Menschenleben gefährden. Vom ADAC gibt es Tipps, wie man sich bei einem

    Was mache ich, wenn ein Unfall passiert ist?

    Als erstes sollte die Warnblinkanlage eingeschalten werden. Fahrer und mögliche Mitfahrer sollten auf der zur Fahrbahn abgewandten Seite aussteigen. Ein sicherer Aufenthaltsort ist meist hinter der Leitplanke.

    Wichtig ist außerdem, eine Warnweste anzuziehen und die Unfallstelle mit einem Warndreieck abzusichern. Dabei gelten folgende Regeln: Innerorts in 50 Metern Entfernung, auf Landstraßen in 100 Metern und auf Autobahnen in 200 Metern. Wenn es Unfallzeugen gibt, sollten diese gebeten werden, zu warten.

    Wie verhalte ich mich bei Bagatellschäden?

    Bei Bagatellschäden mit geringem Schaden muss die Unfallstelle umgehend geräumt werden, um Rückstaus und weitere Auffahrunfälle zu verhindern. Zuvor sollten die Beteiligten die Unfallstelle und die Autos jedoch aussagekräftig mit Fotos dokumentieren. Dabei ist aber auf den Verkehr und die eigene Sicherheit zu achten.

    Wie gehe ich bei schweren Unfällen vor?

    An der Unfallstelle sollte bei schweren Unfällen, insbesondere mit Personenschaden, nichts verändert werden. Am Wichtigsten ist: Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst (Telefon 112) und/oder die Polizei (Telefon 110) rufen. Wenn ein Unfall gemeldet wird, kann man sich an die sogenannten 5-W-Fragen halten: Wer meldet? Wo ist das Ereignis? Was ist geschehen? Wie viele Betroffene? Warten auf Rückfragen.

    Was ist noch zu beachten?

    Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte immer die Polizei verständigt werden.

    Was ist wichtig für die Versicherung?

    Grundsätzlich müssen nach einem Unfall Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge sowie deren Kfz-Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer notiert werden. Diese Details lassen sich am besten mit einem Unfallberichtsformular dokumentieren. Achtung: Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf keine Schuldanerkenntnis abgegeben werden.

    Schadenersatzansprüche muss man umgehend bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung melden. Werden vom Unfallgegner Ansprüche behauptet oder geltend gemacht, muss man die eigene Haftpflichtversicherung verständigen. AZ    

    Hier kann man sich das Unfallformular des ADAC herunterladen

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