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Glätte, Schnee, Nebel: Mit diesen Bußgeldern müssen Autofahrer im Winter rechnen

Glätte, Schnee, Nebel

Mit diesen Bußgeldern müssen Autofahrer im Winter rechnen

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    Die Schneelandschaften sind zwar schön anzuschauen, sorgen aber oftmals auch für gefährliche Situationen auf den Straßen.
    Die Schneelandschaften sind zwar schön anzuschauen, sorgen aber oftmals auch für gefährliche Situationen auf den Straßen. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbol)

    Glatte und rutschige Straßen machen das Fahren im Winter oft zur nervlichen Zerreißprobe. Während Schnee und Eis für teils gefährliche Unfälle und kilometerlange Staus sorgen, zickt oft noch das Auto rum, weil die Kälte die Mechanik stört. Was viele Fahrer aber nicht wissen: Auch der Bußgeldkatalog hält zum Winter so einige Tücken bereit.

    Das hat auch seinen Grund, erklärt Sibel Örgen vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik. "Auf einer nassen Straße ist der Bremsweg deutlich länger als auf einer trockenen. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr bei nicht angepasster Geschwindigkeit oder zu wenig Abstand." Wer beispielsweise innerorts fünf Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss normalerweise nur 15 Euro zahlen. Schneit es aber und die Sichtweite ist auf unter 50 Meter gefallen, kostest das Vergehen gleich 80 Euro und der Fahrer erhält obendrein einen Punkt. Genauso wie bei Nebel gilt: Ist die Sichweite geringer als 50 Meter, das entspricht etwa dem Abstand der Leitpfosten am Straßenrand, dürfen Sie generell nicht schneller als 50 km/h fahren.

    Bußgeld vermeiden: Sobald es anfängt zu schneien, das Abblendlicht einschalten

    Beginnt es zu schneien, am besten gleich das Abblendlicht einschalten. Sonst droht bei schlechter Sicht innerorts ein Bußgeld von 25 Euro und außerorts sogar von 60 Euro inklusive eines Punktes. Befreien Sie Ihr Auto dagegen nicht komplett von Eis und Schnee, fallen die Geldbußen im Vergleich relativ gering aus. Ist nur ein "Guckloch" an der Frontschreibe freigekratzt, kostest das 10 Euro; ein verschneites Kennzeichen schlägt mit 5 Euro zu Buche und Schnee auf dem Autodach macht 25 Euro aus. Auch das Warmlaufenlassen des Motors ist nicht erlaubt und wird mit 10 Euro geahndet.

    Wiederum teuer wird es, wenn Sie bei Schnee und Glätte ohne Winterreifen unterwegs sind: Die Buße liegt hier bei 60 Euro und einem Punkt. Wer bei schneebedeckten Straßen ohne Winterreifen einen Unfall verursacht, zahlt das Doppelte. Ob Schnee auf der Straße liegt oder nicht, ist leicht zu erkennen. Dagegen sorgt der Zusatz "Bei Nässe" an vielen Tempo-Limits oft für Verwirrung.

    Denn ab wann ist eine Straße offiziell nass? „Da nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine bloße Feuchtigkeit noch nicht darunter fällt, kann die Fahrbahn nur dann als nass bezeichnet werden, wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine Wasserschicht gebildet hat. Auch wenn es nur eine sehr dünne ist", erklärt Katrin van Randenborgh vom ADAC. Die Straße muss also komplett von einem Wasserfilm überzogen sein.

    Verschneit oder nicht: Wer ein Schild an seiner Form erkennt, muss es auch beachten

    Die nächste Hürde kommt auf Autofahrer zu, wenn es um verschneite Verkehrsschilder geht. Sind die Zeichen wegen ihrer charakteristischen Form erkennbar, bleiben sie nach wie vor gültig, erklärt der ADAC auf seiner Internetseite. Dazu zählen beispielsweise das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Vorfahrt-achten-Verkehrszeichen. Anders sieht es etwa bei runden Schildern, wie den Tempolimits aus. "Seine Fahrt unterbrechen, aussteigen und das eingeschneite Schild freikratzen, muss natürlich niemand, wenn er auf unbekannter Strecke unterwegs ist", schreibt der ADAC auf seiner Internetseite.

    Und was passiert, wenn ein Autofahrer geblitzt wird, obwohl er gar nichts von der Geschwindigkeitsbegrenzung wusste? Dann müsse er das glaubhaft beweisen, erklärt der ADAC - insbesondere bei stationären Blitzern. Helfen könne dabei ein Gutachten des Deutschen Wetterdienstes. Wer aber auf seinem täglichen Arbeitsweg mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt wird, dürfte es mit einem Einspruch schwer haben. "Bei ortskundigen Fahrern kann davon ausgegangen werden, dass sie die Tempolimits kennen", erklärt Sibel Örgen. Sie rät Autofahrern, sich bei verschneiten Schildern an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten - also innerorts nicht schneller als 50 km/h zu fahren, und außerorts nicht schneller als 100 km/h.

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