Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Fragen & Antworten: So kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

Fragen & Antworten

So kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen

    • |
    Am 6. September 1999 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die GEZ-Gebühren rechtmäßig sind. Auch 20 Jahre später ist die Zwangsgebühr bei vielen Bürgern umstritten.
    Am 6. September 1999 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die GEZ-Gebühren rechtmäßig sind. Auch 20 Jahre später ist die Zwangsgebühr bei vielen Bürgern umstritten. Foto: Daniel Reinhardt, dpa

    Mit dem Urteil heute vor genau 20 Jahren, dass die GEZ-Gebühren rechtens sind, machte das Bundesverfassungsgericht wohl so einigen Bürgern einen Strich durch die Rechnung, die den Beitrag nicht zahlen wollten. Denn die Gebühren sind in Teilen der Bevölkerung seit jeher höchst umstritten. Oftmals lautet die Kritik: Der Beitrag sei zu hoch, das Programm zu schlecht und obendrein nicht fair, weil sie (seit der Umwandlung in eine Haushaltsumlage im Jahr 2013) jeden betrifft – egal, ob die Dienste der öffentlich-rechtlichen Sender überhaupt genutzt werden oder nicht.

    Die bis dato geltende Regelung befreite diejenigen von den Zahlungen, die keinen Fernseher besaßen und den Radioempfang nicht nutzten. Seit 2013 gilt: Jeder Haushalt muss unabhängig von der Anzahl der Bewohner und Empfangsgeräte einen Beitrag in Höhe von monatlich 17,50 Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio überweisen. Auch ein weiteres Urteil aus dem vergangenen Jahr kippte die Zwangsabgabe, die mittlerweile Rundfunkbeitrag oder Beitragsservice heißt, nicht. Dennoch gibt es Ausnahmen, in denen man sich von den Zahlungen befreien lassen kann. Esther Jontofsohn von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt, wer davon betroffen und was zu beachten ist.

    Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

    Grundsätzlich gilt, dass jeden die Abgabe betrifft. In bestimmten Fällen können Schüler, Studenten, Azubis, Geringverdiener sowie Menschen mit Behinderung allerdings beantragen, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen oder nur einen reduzierten Teil beizusteuern.

    • Schüler, Studenten und Azubis: Während ihrer Ausbildung verfügen junge Menschen oftmals nicht über allzu hohe Einnahmen. Um vom Rundfunkbeitrag befreit zu sein, reicht es allerdings nicht, einfach nur Schüler, Student oder Azubi zu sein. Voraussetzung ist, dass sie nachweisen können, dass sie BaföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Wohnen die Kinder noch bei den Eltern, müssen sie die Gebühr nicht zahlen. Sind die Eltern vom Rundfunkbeitrag befreit, gilt dies auch für deren Kinder bis zum 25. Lebensjahr. "Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Erasmus-Studenten oder andere Stipendiaten sind jedoch grundsätzlich beitragspflichtig", sagt Jontofsohn.
    • Geringverdiener: Einkommensschwache Haushalte haben die Möglichkeit, die Beitragspflicht zu umgehen. Infrage kommen Sozialleistungsempfänger, die etwa Hartz IV, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Hierbei ist zu beachten, dass alle Personen des Haushalts als einkommensschwach gelten müssen.

      Auch wer keine Sozialleistungen erhält, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen, wenn ihm bei Abzug des Rundfunkbeitrags von 17,50 Euro weniger Einkommen übrig bleibt als der Wert der sogenannten Bedarfsgrenze. Diese liegt bei 424 Euro, was dem Hartz-IV-Regelsatz oder dem Sozialgeld für Alleinstehende entspricht. Wer also 441,50 Euro oder mehr verdient, kann nicht vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
    • Menschen mit Behinderung: Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe können sich auf Antrag komplett vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
    Der Rundfunkbeitrag kostet 17,50 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können manche Menschen eine Befreiung oder  Ermäßigung beantragen.
    Der Rundfunkbeitrag kostet 17,50 Euro monatlich. Unter bestimmten Voraussetzungen können manche Menschen eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Foto: Jens Kalaene, dpa

    GEZ-Gebühren: Für wen kommt eine Ermäßigung infrage?

    Laut Verbraucherberaterin Esther Jontofsohn gibt es zudem die Möglichkeit, nur einen Teil des Rundfunkbeitrags in Höhe von 5,83 Euro monatlich zu zahlen. Diese Ermäßigung betrifft Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie Seh- und Hörgeschädigte, denen das Merkzeichen RF (kurz für: Rundfunk/Fernsehen) in ihrem Behindertenausweis zuerkannt wurde.

    Was müssen Betroffene tun, um sich vom Rundfunkbeitrag zu befreien und wie lange gilt eine Befreiung?

    Anträge für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag liegen bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung aus oder können dort angefordert werden. Außerdem ist es möglich, das Formular online auf der Website des Rundfunkbeitrags herunterzuladen. "Wichtig ist, dass die erforderlichen Nachweise der entsprechenden Behörde mitgeschickt werden", sagt Expertin Jontofsohn. Wie lang die Befreiung gültig ist, hängt von der Dauer des Nachweises ab. Ist er unbefristet, wird die Befreiung auf drei Jahre befristet. Auch rückwirkende Anträge werden auf bis zu drei Jahre berücksichtigt.

    Was müssen Menschen mit einer Zweitwohnung beachten?

    Für die Zweitwohnung muss kein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Allerdings müssen sowohl Haupt- als auch Nebenwohnung auf dieselbe Person gemeldet sein. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass die Befreiung ab Mitte Juli 2018 gewährt wird. "Voraussichtlich wird der Beitragsservice das Befreiungsverfahren ab November 2019 jedoch anpassen", sagt Jontofsohn. Dann soll die Befreiung nur noch ab dem Monat möglich sein, in dem der Antrag gestellt wird.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden