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E-Autos: Für Mieter kompliziert: Ladesäulen in der Tiefgarage einbauen

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Für Mieter kompliziert: Ladesäulen in der Tiefgarage einbauen

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    Für E-Auto-Besitzer ist es praktisch, eine eigene Ladestation zu haben.
    Für E-Auto-Besitzer ist es praktisch, eine eigene Ladestation zu haben. Foto: ADAC

    Weil öffentliche Ladestationen rar sind und es zudem praktisch und meist auch billiger ist, laden die meisten Elektroauto-Besitzer die Akkus über Nacht zu Hause wieder auf. Die technischen Voraussetzungen zu schaffen ist für E-Autofahrer mit eigenem Haus vergleichsweise einfach. Deutlich schwieriger stellt sich die Situation für Mieter, aber auch Besitzer einer Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern dar.

    Eine Untersuchung des ADAC kommt zum Ergebnis, dass es hierzulande nur in vier Prozent der Tiefgaragen Lademöglichkeiten gibt. Davon sind die Hälfte normale 230-Volt-Steckdosen. Damit dauert das Laden an gängigen E-Auto-Modellen auch mal zwölf Stunden und länger. Viel schneller geht es mit Starkstrom und einer Ladestation. Letztere muss zum Auto-Akku passen. Ladestationen gibt es in Form einer fest an der Wand installierten Wallbox oder als mobile Ladestation. In beiden Fällen ist ein 400-Volt-Starkstromanschluss Voraussetzung. Damit lässt sich ein gängiger 22 kWh-Akku in circa einer Stunde und 20 Minuten komplett aufladen.

    Zustimmung des Vermieters beziehungsweise anderer Eigentümer nötig

    Die Stromversorger sind zwar dazu verpflichtet, Starkstrom mit entsprechender Leistung bereitzustellen. Aber damit dieser zum Ladegerät kommt, müssen unter Umständen Löcher gebohrt und Kabel verlegt werden. Zudem gilt es, den Starkstromanschluss mit dem Wohnungszähler oder, wenn das nicht möglich ist, einem zusätzlichen Stromzähler zu verbinden.

    Selbst wenn ein Mieter oder Wohnungseigentümer bereit ist, die Kosten für alle Maßnahmen aus eigener Tasche zu bezahlen, kann er scheitern. Denn für bauliche Veränderungen wird die Zustimmung des Vermieters beziehungsweise die der anderen Eigentümer benötigt. Einen Rechtsanspruch auf eine Lademöglichkeit gibt es noch nicht. Letztere gilt nach der derzeit gültigen Rechtsprechung nicht zum Mindeststandard einer Wohnung.

    Ladesäulen in der Tiefgarage: Neuregelungen sind geplant

    Besonders knifflig kann die Situation im Falle von Eigentümergemeinschaften werden. Eine Lademöglichkeit kann in der Regel nur bei einstimmigem Beschluss der Miteigentümer installiert werden. Und weil die Eigentümerversammlung, bei der bauliche Maßnahmen beschlossen werden, meist nur einmal im Jahr einberufen wird, kann es noch dazu zu sehr langen Wartezeiten kommen.

    Derzeit ist geplant, den Bau von privaten Ladestation für Elektroautos durch Änderungen im Wohnungseigentumsrecht zu erleichtern. Bis zum Jahresende soll ein entsprechender Gesetzentwurf mit einem Rechtsanspruch für Wohneigentümer und Mieter erarbeitet werden. Die Neuregelungen könnten bis Ende 2020 in Kraft treten.

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