Cannabis ist seit 1. April legal, doch was bedeutet das für Autofahrer? Eine Fahrt unter Drogeneinfluss in der Nacht auf Ostermontag um kurz vor Mitternacht meldet die Polizei aus dem Rieder Ortsteil Hörmannsberg. Dort wurde ein 21-Jähriger mit seinem Pkw in der Rieder Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei stellten die
Cannabis am Steuer: Wie viel THC ist erlaubt?
Der Vorfall spielte sich noch vor null Uhr des 1. April ab, als das Gesetz zur Legalisierung von Cannabis griff. Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen gesetzlichen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. Etabliert hat sich nach Angaben des ADAC in der Rechtsprechung aber ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum, ab dann drohen bisher Sanktionen.
Eine Expertenkommission hat – bezogen auf den Wirkstoff THC – künftig eine Konzentration von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blutserum, wie das Bundesverkehrsministerium vergangene Woche mitteilte. Für eine Einführung des empfohlenen Grenzwerts ist eine Gesetzesänderung durch den Bundestag erforderlich. Dies gilt also noch nicht zum Start der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag. Bis zu einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen strengeren Vorgaben, so der ADAC. (kru)