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  3. Mering: Die Metzgerei Reich braucht bei Planung für die Ortsmitte eine Ausnahme

Mering
06:00 Uhr

Die Metzgerei Reich braucht bei Planung für die Ortsmitte eine Ausnahme

Mering will die Metzgerei Reich in der Ortsmitte erhalten. Doch dafür braucht es im neuen Bebauungsplan eine Sonderlösung.
Foto: Gönül Frey

Schlacht-, Koch- und Räucheranlage sind eigentlich nur in einem Industriegebiet zulässig. So löst der Gemeinderat das Problem.

Merings gewachsene Ortsmitte will die Kommune mithilfe eines Bebauungsplans bewahren. Doch gerade für die geschätzte Metzgerei Reich könnten die Regelungen in der Zukunft zum Problem werden. Deswegen diskutierte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für den Vorzeigebetrieb eine Ausnahmeregelung. 

Beim Bebauungsplan für die Ortsmitte ist ein wichtiges Ziel, die Ladengeschäfte zu erhalten. Deswegen wird zur Augsburger/Münchnerstraße hin die Gewerbenutzung im Erdgeschoss vorgeschrieben. Insgesamt wird der Geltungsbereich als urbanes Gebiet festgesetzt, das ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe zulässt. 

Markt Mering will die Metzgerei Reich im Zentrum erhalten

Die Metzgerei Reich betreibt allerdings im rückwärtigen Bereich auch eine Schlacht-, Koch- und Räucheranlage. Dadurch ist der Betrieb in einem urbanen Gebiet eigentlich nicht zulässig, sondern nur in einem Industriegebiet. Doch der Markt Mering möchte ihn natürlich erhalten und ihm auch weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten offenhalten. Zunächst hatte Planerin Bettina Gerlach vorgeschlagen, für das Anwesen mitsamt zwei angrenzenden Grundstücken, die ebenfalls der Metzgerei gehören, einen Bestandsschutz als atypischer Betrieb im urbanen Gebiet festzusetzen.

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates teilte sie nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt mit, dass es so wohl doch nicht funktioniere. "Ergebnis ist, dass wir den rückwärtigen Teil des Grundstücks komplett aus dem Bebauungsplan heraus nehmen". Der vordere Teil an der Straße bleibe jedoch mit allen Regelungen im Bebauungsplan. Bürgermeister Florian Mayer sagte: "Wir waren uns ja alle einig, dass wir die Entwicklungsperspektive des Betriebs nicht beeinträchtigen wollen." Der Gemeinderat sprach sich einstimmig dafür aus, den Geltungsbereich des Bebauungsplans entsprechend zu ändern. Dieser geht nun erneut in die öffentliche Auslegung. 

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