Mehrere Landtagspräsidenten aus Ostdeutschland haben sich in die Debatte um Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingeklinkt und eine Rundfunkbeitragsstabilität betont. In einem am Montag veröffentlichten Positionspapier der Landtagspräsidentinnen und -präsidenten unterschiedlicher Parteien aus Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt hieß es unter anderem: "Die Präsidentinnen und Präsidenten weisen darauf hin, dass neben einem qualitativ hochwertigen Programmangebot die Beitragsstabilität ein entscheidendes Element für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seitens der Bürgerinnen und Bürger darstellt."
Besonders im Osten diskutieren Politiker Reformbedarf im öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ARD, ZDF und Deutschlandradio. In einigen anderen Bundesländern wiederum wird der Fokus nicht so sehr auf dieses Thema gesetzt. Im Osten stehen im Herbst Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg an. Momentan dreht sich die Debatte verstärkt um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Bis Jahresende liegt sie noch bei monatlich 18,36 Euro. Der Beitrag, den Haushalte und Firmen bezahlen, soll aus Sicht von unabhängigen Finanzexperten (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)) ab 2025 bis 2028 auf 18,94 Euro steigen. Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, legen die Höhe des Beitrags fest, müssen sich dabei zugleich eng an der Vorgabe der Finanzexperten orientieren.
Mehrere Ministerpräsidenten haben bereits klargemacht, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden. Sie sehen dafür in der Bevölkerung nicht genug Rückhalt. Sie argumentieren auch, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio effizienter wirtschaften müssten. Und sie führen die Krise beim ARD-Sender RBB um Vorwürfe der Vetternwirtschaft an, die Vertrauen gekostet habe.
Es gibt andere Länder, die im Zweifel wohl eine mögliche Erhöhung mittragen würden. Und es kamen in der Debatte Stimmen auf, die davor warnten, das Thema Rundfunkbeitrag als Wahlkampfthema zu benutzen oder damit Populismus zu betreiben. Die Höhe des Rundfunkbeitrags kann nur einstimmig von den Bundesländern verändert werden. Der Fall könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.
In der Debatte kommt erschwerend hinzu, dass das Wort Beitragsstabilität unterschiedlich ausgelegt werden kann - also nicht immer klar ist, ob damit nicht einmal ein Cent Bewegung gemeint ist. Zum Beispiel hatte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel unlängst erläutert, dass der Rundfunkbeitrag von 2009 bis dann 2028 - wenn es so kommt, wie von den Experten errechnet - von 17,98 Euro auf 18,94 Euro gestiegen sein wird - und das quasi eine Art relative Beitragsstabilität sei.
(dpa)