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Zoll
28.06.2024

Autos nach Russland verkauft: Vier Haftbefehle vollstreckt

Das Zoll Abzeichen auf der Uniform eines Beamten.
Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolbild)

Luxusgüter nach Russland zu verkaufen, ist verboten. Das legt eine EU-Verordnung fest. Trotzdem sollen Verdächtige mehr als 170 Fahrzeuge dorthin gebracht haben. Am Freitag greifen Zollfahnder zu.

Bei Ermittlungen zu illegalen Verkäufen von Luxusautos nach Russland haben Zollfahnder rund zwei Dutzend Wohn- und Geschäftsräume im Raum Offenbach am Main sowie in Aschaffenburg durchsucht. Wie eine Sprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt mitteilte, wurden am Freitag Haftbefehle gegen eine 40 Jahre alte Frau sowie drei Männer im Alter zwischen 39 und 44 Jahren vollstreckt. Den vier Haupttatverdächtigen wird demnach vorgeworfen, gegen Embargovorschriften verstoßen zu haben. Gemäß einer EU-Verordnung ist es verboten, Luxusgüter nach Russland zu verkaufen.

"Konkret sollen sie trotz entsprechender Sanktionsvorschriften seit Ende 2022 bis heute über 170 Luxusfahrzeuge nach Russland verkauft beziehungsweise ausgeführt haben", erläuterte der Zoll. Die Ermittler stellten bislang rund 300.000 Euro Bargeld sowie umfangreiche Geschäftsunterlagen sicher und pfändeten fünf hochpreisige Fahrzeuge. Es sei zudem ein Vermögensarrest von rund 13,3 Millionen Euro erwirkt worden. Damit wird den Beschuldigten der Zugriff auf dieses Vermögen entzogen, das mutmaßlich mit Straftaten erwirtschaftet wurde.

Gemeinsame Ermittlungen mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt hätten ergeben, dass sich das Netzwerk der Gruppierung über ganz Deutschland erstreckt, teilte der Zoll weiter mit. Zudem gebe es Verbindungen in zahlreiche osteuropäische Länder sowie Anrainerstaaten Russlands. Die Zollfahnder waren den Verdächtigen nach Hinweisen der Zentralstelle des Bundes zur Untersuchung verdächtiger Finanztransaktionen auf die Spur gekommen.

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