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Rappenalptal
24.06.2024

Skandal ums Rappenalptal bei Oberstdorf: Gericht gibt die Verhandlungstermine bekannt

Die Prozesstermine für die Hauptverhandlung im Rappenalptal-Skandal sind bekannt.
Foto: Felix Ebert (Archiv)

Es gab einen Aufschrei, als 2022 der in einem Schutzgebiet gelegene Rappenalpbach bei Oberstdorf begradigt worden ist. Jetzt kommt der Fall erneut vor Gericht.

Mitglieder einer Alpgenossenschaft müssen sich ab 16. Juli vor dem Landgericht Kempten verantworten. Das hat die Behörde am Montag mitgeteilt. Damit landet das Thema Rappenalptal ein zweites Mal vor Gericht. Zuerst hatte das Verwaltungsgericht Augsburg geurteilt. Nun aber müssen sich einzelne Genossenschaftsmitglieder dem Prozess stellen.

Die Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) wirft Mitgliedern der Alpgenossenschaft vor, den Rappenalpbach in einem Teilbereich kanalisiert zu haben. Eine solche bauliche Veränderung sei durch das Landratsamt Oberallgäu nicht genehmigt worden, schreibt das Gericht in der Mitteilung.

Skandal um das Rappenalptal: Darum geht es im Prozess

Der Skandal um das Rappenalptal hatte deutschlandweit für Aufregung gesorgt. Kern des Verfahrens sind die Bagger- und Bauarbeiten am streng geschützten Rappenalpbach im gleichnamigen Tal nahe Oberstdorf Ende des Jahres 2022. Eine Alpgenossenschaft hat dort den Wildbach, der im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen sowie in einem Vogelschutzgebiet liegt, auf einer Länge von rund 1,6 Kilometern ausgebaggert und begradigt.

Wie die Staatsanwaltschaft Kempten schreibt, würde "eine Kanalisierung in diesem Teilbereich auch gegen die naturschutzrechtlichen Vorgaben verstoßen", heißt es in der Mitteilung von Montag. "Durch die Baumaßnahmen sei der natürliche Charakter des Flusses verloren gegangen und eine Verschlechterung des ökologischen Zustandes eingetreten."

Doch warum wird der Fall nun noch einmal verhandelt? Im Juli 2023 wurde vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ein Vergleich zwischen Alpgenossenschaft und Landratsamt Oberallgäu geschlossen. Geregelt wurde darin, wie Kosten und Aufgaben verteilt werden, die für die Wiederherstellung des Alpbaches nötig sind. Die Alpgenossenschaft hatte zuvor gegen Bescheide des Landratsamtes geklagt. Es ging um die Frage, ob und in welchem Umfang das Landratsamt die Arbeiten genehmigt hatte und ob die Genossenschaft den Bach mehr als erlaubt verändert hat. Mittlerweile ist die Kanalisierung des Baches wieder zurückgebaut worden.

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Während das Verwaltungsgericht es so sah, dass es sowohl beim Landratsamt als auch bei den Alpgenossen Versäumnisse gegeben habe und die Rede von Missverständnissen und Unwissen war, sieht es die Staatsanwaltschaft so, dass die Arbeiten ohne Genehmigung und entgegen einer Absprache mit dem Landratsamt erfolgt seien.

Es bestehe der Verdacht, dass sich die Angeschuldigten nach einem Vor-Ort-Termin mit einem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde Ende August 2022 „bewusst über den mit dem Landratsamt besprochenen Umfang zulässiger Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen hinwegsetzten und weitergehende Maßnahmen durchführen ließen“, erklärte die Justizbehörde die Anklageerhebung.

Prozess zum Rappenalptal wird eröffnet: Das sind die Prozesstermine

Das Verfahren wird nun am Dienstag, 16. Juli, um 9 Uhr im Sitzungssaal 169 (1. Stock), am Landgericht Kempten eröffnet. Die weiteren Prozesstermine sind:

  • Donnerstag, 18.07.2024
  • Montag, 29.07.2024
  • Freitag, 02.08.2024
  • Freitag, 09.08.2024

Alle Termine laut aktueller Planung. Die Termine können sich je nach Verfahrensverlauf ändern.

Alle Termine sollen aber im selben Saal (169) und zur selben Tageszeit (9 Uhr) stattfinden. Ob darüber hinaus Fortsetzungstermine anberaumt werden müssen, hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme ab, schreibt das Gericht weiter.

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