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Verkehr: Radweg ist kein muss: Radler dürfen öfter auf die Straße

Verkehr

Radweg ist kein muss: Radler dürfen öfter auf die Straße

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    Radweg
    Radweg Foto: dpa

    Die Straßen wimmeln vor Radlern - für viele Autofahrer ein

    Schreckensszenario

    , das jetzt wahr werden könnte. Denn das

    Bundesverwaltungsgericht

    hat, wie berichtet, beschlossen, dass es eine Radwegebenutzungspflicht nur an konkreten Gefahrenstellen geben darf. Während motorisierte Verkehrsteilnehmer sich vor mehr Unfällen fürchten, sehen Radfahrer sicherere Zeiten auf sich zukommen.

    "Auf der Straße sind die Radler auf gleicher Ebene mit den Autos und damit in ihrem Blickfeld", sagt Peter Dreisow, stellvertretender Landesvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Ein Beispiel: Zwischen Straße und Radweg wird geparkt. Deswegen sehen Autofahrer, die rechts abbiegen wollen, die parallel fahrenden Radler nicht. Je mehr Radler also auf der Straße sind, sagt Dreisow, desto besser würden sie wahrgenommen. Das gelte aber nur innerorts. Außerhalb sind

    Dreisow stellt außerdem klar, dass der ADFC die Radwege keinesfalls abschaffen will. "An stark befahrenen Straßen macht es ja keinen Sinn, die Radfahrer auf die Straße zu bringen", sagt er. Probleme würden nur entstehen, wenn Fußgänger und Radfahrer sich einen Streifen teilen müssen. Lediglich für unsichere Radler solle es diese Ausweichmöglichkeit auch weiterhin geben - ein kleines weißes Schild "Radfahrer frei" weist darauf hin.

    Der Automobilclub ADAC sieht die gleichen Probleme wie die Kollegen vom ADFC. Rechtsexperte Maximilian Maurer geht sogar noch weiter und nennt weitere Knackpunkte: Radwege seien oft zugeparkt, in schlechtem Zustand oder verursachten Umwege. Trotzdem ist der

    Das sieht auch der Bayerische Gemeindetag so. "Wenn die Benutzungspflicht die Ausnahme ist, stellt sich die Frage, ob die Kommunen umsonst Steuergelder ausgegeben haben", gibt Wilfried Schober, Sprecher des Verbandes, zu bedenken. Auf die Städte und Dörfer käme also viel Arbeit zu: Nach seinen Worten müssen die Kommunen jetzt prüfen, wo welches Schild berechtigt ist. Um eine Hilfestellung zu liefern und Bürgermeister beraten zu können, nehme der Gemeindetag das Urteil nun unter die Lupe. Der Städtetag wollte gestern keine Auskunft zum Thema geben.

    Das Innenministerium macht hingegen darauf aufmerksam, dass mit dem Urteil keine neue Rechtslage eintritt. Denn nach der bestehenden Straßenverkehrsordnung sollen Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn unterwegs sein. Die Radwegebenutzungspflicht, also das Verbot auf der Straße zu fahren, ist eine Ausnahmeregelung. Nun seien die Behörden vor Ort am Zug. Sogenannte Unfallkommissionen, bestehend aus Vertretern von Bauamt, Polizei und Straßenverkehrsbehörde müssten prüfen, wo eine besondere Gefahrenlage gegeben ist und wo nicht.

    Seinen Ausgang nahm die Rechtsprechung in Regensburg (siehe Nachgefragt). Weil das Verwaltungsgericht dort die Klage von Radfahrer Klaus Wörle ablehnte, ging er in die zweite Instanz: an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser gab Wörle recht. Nun war es die Stadt Von Frank Eberhard

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