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München: Geiselnahme in Lufthansa-Maschine: Wie kam die Rasierklinge an Bord?

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Geiselnahme in Lufthansa-Maschine: Wie kam die Rasierklinge an Bord?

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    Ein Passagier hat an Bord einer Lufthansa-Maschine eine Stewardess bedroht. Das Flugzeug kehrte wieder um, um in München zu landen. Symbolbild
    Ein Passagier hat an Bord einer Lufthansa-Maschine eine Stewardess bedroht. Das Flugzeug kehrte wieder um, um in München zu landen. Symbolbild Foto: Armin Weigel/dpa

    Einen Tag nach der Geiselnahme in einer Lufthansa-Maschine soll der Mann, der eine Stewardess in seine Gewalt gebracht hatte, dem Haftrichter vorgeführt werden. "Die Staatsanwaltschaft Landshut hat Haftbefehl beantragt", sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.

    Der 28 Jahre alte Mann aus dem Kosovo hatte am Dienstag kurz nach dem Start der Maschine auf dem Weg von München nach Budapest eine Stewardess mit einer Rasierklinge bedroht. Das Flugzeug kehrte daraufhin um. Am Boden gelang es der Polizei, den Mann zum Aufgeben zu bewegen.

    Täter durchlief die normalen Kontrollen

    "Wir gehen davon aus, dass er die Rasierklinge versteckt am Körper getragen hat", sagte der Polizeisprecher. Nach Angaben von Klaus Papenfuß, Sprecher der Bundespolizei, hat es sich nicht um eine "normale" Rasierklinge mit zwei scharfen Enden gehandelt, sondern um eine Klinge, wie sie bei Einweg-Rasierern verwendet wird. "Wir wissen nicht, wann und wie er daran gelangt ist. Natürlich durchlaufen solche Personen die ganz normalen Kontrollen, und wenn wir Hinweise haben, dass von ihnen eine Gefahr ausgehen könnte, werden sie auch strenger kontrolliert."

    Der 28-Jährige befindet sich nach Polizeiangaben in einem Asylverfahren in Ungarn und war illegal nach Deutschland eingereist. Die vergangenen vier Wochen hatte er in Passau in Haft verbracht. Bei ihm handele es sich aber nicht um einen Abschiebe-Häftling, stellte die Bundespolizei gegenüber AZ-Online klar. "Der Mann ist mehrmals unerlaubt nach Deutschland eingereist und deshalb zu 30 Tagen Haft verurteilt worden", sagt Klaus Papenfuß, Sprecher der Bundespolizei. Er hatte seine Strafe verbüßt und sollte nach Ungarn gebracht werden, weil er dort Asyl beantragt hatte und dort sein Verfahren läuft.

    Keine Begleitung ist die Regel

    Warum aber saß der Mann alleine im Flugzeug? "Es ist eher die Regel, dass es bei einer Abschiebung oder wie in diesem Fall einer Rückführung in ein anderes Land keine Begleitung gibt", sagt der Sprecher der Bundespolizei. Man schaue sich aber die Vorgeschichte ganz genau an. "Wenn es Hinweise auf aggressives Verhalten gibt, wird natürlich eine Begleitperson mitgeschickt. Diese Hinweise gab es aber in diesem Fall nicht", so Papenfuß. nos/dpa

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