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München: Bayern macht konkreten Vorstoß gegen Kinderehen

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Bayern macht konkreten Vorstoß gegen Kinderehen

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    Millionen Frauen werden weltweit als Mädchen zwangsverheiratet. Symbolbild
    Millionen Frauen werden weltweit als Mädchen zwangsverheiratet. Symbolbild Foto: Boris Roessler dpa

    Gegen Kinderehen von Flüchtlingen kommt aus Bayern ein konkreter Vorschlag. Bayerns Ressortchef Winfried Bausback (CSU) macht in einem Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits einen ausformulierten Vorschlag, wie das entsprechende Gesetz seiner Ansicht nach geändert werden sollte, um Ehen von unter 16-Jährigen künftig auszuschließen.

    Gegen Kinderehen: "Mädchen gehören in Schule und nicht vor Traualtar"

    Zudem schlug er die Einrichtung einer Arbeitsgruppe hierzu vor, der mindestens der Bund, Bayern und Nordrhein-Westfalen angehören sollten. "14- und 15-jährige Mädchen gehören in die Schule und nicht vor den Traualtar", heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur am Freitag vorlag. Hintergrund der Initiative ist, dass die deutschen Behörden in den vergangenen Monaten mehrere hundert Kinderehen unter Flüchtlingen registriert haben. Dies beschäftigt inzwischen Politik und Justiz.

    Auch Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) unterstützen den Vorstoß gegen Kinderehen. "Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen", sagte Schwesig zu "Bild". Ehen unter Zwang seien inakzeptabel. "Diese Fälle zeigen, dass der Kinder- und Jugendschutz auch für Flüchtlingskinder gelten muss."

    Kauder forderte eine Debatte darüber, "ob wir in Deutschland Ehen akzeptieren können, in denen die Frauen bei der Eheschließung praktisch noch Kinder waren". Er sagte weiter: "Wir können keine Unterdrückung der Frau akzeptieren - in welcher Form sie auch immer geschieht."

    Hintergrund der Forderungen sind Fälle unter Flüchtlingen, die als Minderjährige untereinander oder mit Erwachsenen verheiratet wurden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom Mai können derartige Ehen auch nach deutschem Recht als wirksam gelten.  afp/dpa/AZ

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