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Lobbyist in Augsburg vor Gericht: Karlheinz Schreiber schweigt - und punktet

Lobbyist in Augsburg vor Gericht

Karlheinz Schreiber schweigt - und punktet

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    Schreiber bleibt vorläufig in U-Haft
    Schreiber bleibt vorläufig in U-Haft Foto: DPA

    Um große Worte war Karlheinz Schreiber (75) eigentlich nie verlegen. Das Scheinwerferlicht scheute er nicht. Doch jetzt ist es ruhig um den Mann, der von sich schon großspurig behauptete, dank ihm habe die SPD drei Wahlen gewonnen.

    Seit er in Augsburg in Untersuchungshaft sitzt, ist weder von ihm noch von seinen Anwälten etwas zu hören. Schreiber schweigt.

    Die Strategie, die der Rüstungslobbyist im nahenden Gerichtsverfahren verfolgen will, liegt bislang im Dunkeln. Einen Erfolg kann er nun aber verbuchen. Am Dienstag erließ das Augsburger Landgericht einen neuen Haftbefehl, der weniger Vorwürfe enthält als bisher. Wichtigster Punkt dabei: Das Gericht meint, der Tatbestand der Bestechung könnte verjährt sein.

    In diesem Komplex geht es darum, dass Schreiber den einstigen CSU-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls mit 3,8 Millionen Mark geschmiert haben soll. Als Gegenleistung, so der Vorwurf, habe das Regierungsmitglied beim Verkauf von "Fuchs"-Spürpanzern Lobbyarbeit geleistet.

    Unklar ist bis heute, ob Schreiber im Jahr 2000 dem damaligen CDU-Chef Wolfgang Schäuble 100.000 Mark persönlich überreichte, wie der Lobbyist es behauptet. Schäuble bestreitet diese Darstellung.

    Die Entscheidung vom Dienstag hat einige Tragweite: Sollten die Bestechungsvorwürfe tatsächlich verjährt sein, würde ein bedeutender Punkt aus dem Verfahren wegfallen. Nicht zur Sprache käme dann genau der Bereich, der die Politik besonders tangiert. Einigen hochrangigen

    Nun ist völlig offen, ob die Bestechungsvorwürfe am Tag des Prozessbeginns, der für den 18. Januar geplant ist, überhaupt noch eine Rolle spielen. Das hängt auch davon ab, welche Rechtsmittel die beteiligten Parteien einlegen. Vermutlich wird das Oberlandesgericht in München darüber befinden müssen. Dass die Staatsanwaltschaft über die gestrige Entscheidung der 9. Strafkammer nicht sonderlich glücklich ist, liegt auf der Hand.

    Geblieben sind im neuen Haftbefehl gegen Schreiber der Verdacht auf Steuerhinterziehung und auf Beihilfe zum Betrug. Auch diese Vorwürfe wiegen noch schwer. Karlheinz Schreiber soll Millionensummen, die er für die Anbahnung diverser Geschäfte erhielt, am Fiskus vorbei geschleust haben. Auch das könnte für eine mehrjährige Haftstrafe reichen.

    Schreiber wurde im August nach zehnjährigem Widerstand von Kanada an Deutschland ausgeliefert. Seither wartet der 75-Jährige in einer Neun-Quadratmeter-Zelle im Domviertel auf den Prozess. Beim Gerichtstermin gestern habe er einen ruhigen und aufgeräumten Eindruck gemacht, hieß es. Ob der gewiefte Strippenzieher doch noch ein Ass mit politischer Sprengkraft im Ärmel hat? Die meisten Beobachter tippen derzeit auf "Nein". (Jörg Heinzle)

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