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Auto: Alkohol am Steuer: Dieses Bußgeld droht bei Fahren über der Promillegrenze

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Alkohol am Steuer: Dieses Bußgeld droht bei Fahren über der Promillegrenze

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    Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto stehen lassen. Wer es nicht tut, riskiert nicht nur Personenschäden, sondern auch hohe Strafen.
    Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto stehen lassen. Wer es nicht tut, riskiert nicht nur Personenschäden, sondern auch hohe Strafen. Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

    Ob Karneval, Après-Ski oder Dorffest – wer trinkt, sollte sein Auto stehen lassen. Denn mit Alkohol im Blut ist man nicht nur eine Gefahr für den Straßenverkehr, sondern es kann auch teuer werden. Mit welchen Bußgeldern und Fahrverboten Sie rechnen müssen, wenn Sie alkoholisiert

    Übrigens: Auch wer Kisten statt seines Autos in der Garage stehen hat, könnte eine Strafe bekommen. Und auch wer in Paris einen SUV fährt, könnte fürs Parken bald tiefer in die Tasche greifen müssen.

    Promillegrenze beim Autofahren: Wie hoch sind die Strafen bei Alkohol am Steuer?

    Bei den Bußgeldern und Strafen bei Alkohol am Steuer kommt es zum einen auf die Promillegrenze an. Und dann zum anderen, was passiert ist.

    Laut dem Versicherer Allianz direct gilt für Fahranfänger die 0,0-Promillegrenze. Das bedeutet: Fahranfänger in der Probezeit und diejenigen, die jünger als 21 Jahre sind, dürfen absolut keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie sich hinter das Lenkrad setzen. Wer trotzdem fährt, riskiert dem ADAC zufolge diese Strafe: 

    • Bußgeld von 250 Euro
    • Ein Punkt in Flensburg
    • Teilnahme am Aufbauseminar (Kosten müssen selbst übernommen werden)
    • Probezeitverlängerung um zwei Jahre, falls noch in Probezeit

    Für Autofahrende außerhalb der Probezeit, die 21 Jahre oder älter sind, gilt die 0,5-Promillegrenze. Wer mit mehr Alkohol im Blut einen Wagen steuert und kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, schreibt Allianz direct. Das bedeutet beim ersten Verstoß 528,50 Euro Geldstrafe, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

    Aber Vorsicht: Auch mit weniger als 0,5 Promille kann es teuer werden. Wer mit mindestens 0,3 Promille auffällig wird, weil er einen Unfall baut oder nicht mehr gerade fährt, kann sich unter Umständen strafbar machen. Dies wird laut dem ADAC relative Fahruntüchtigkeit genannt.

    Wer mindestens 1,1 Promille im Blut hat, gilt dem ADAC zufolge als "absolut fahruntüchtig". Wer mit einem entsprechenden Alkoholspiegel kontrolliert wird, macht sich strafbar. Die Geldbuße richtet sich dann nach dem Einkommen des Fahrenden und wird in Tagessätzen verhängt. Bei Wiederholungstätern oder wenn ein Unfall mit schweren Personenschäden verursacht wird, kann auch eine Freiheitsstrafe (sowohl mit als auch ohne Bewährung) verhängt werden. Außerdem wird in der Regel der Führerschein entzogen.

    Übrigens: Wenn das Auto auf einmal viel verbraucht, könnte es an ein paar Dingen liegen, die sich selbst anpassen lassen. Und auch die wichtigsten Warnleuchten sollten Autofahrende kennen.

    Alkohol am Steuer: Wann muss man zur MPU?

    In manchen Fällen müssen die Autofahrenden auch zur MPU, kurz für medizinisch-psychologische-Untersuchung. Dies passiert dem ADAC zufolge meist bei "Alkohol- oder Drogendelikten", aber auch bei zu vielen Punkten in Flensburg oder starkem Aggressionsverhalten. Dabei muss die Fahreignung nachgewiesen werden, weil der Führerschein in Gefahr ist - oder er ist bereits weg und soll wiedererlangt werden.

    Wie die Bundesanstalt für Straßenwesen schreibt, muss man unter anderem in folgenden Fällen zur MPU:

    • mit mehr als 1,6 Promille hinter dem Steuer erwischt worden
    • Führerschein wiederholt entzogen
    • wiederholt mit Alkohol im Blut ein Fahrzeug im Straßenverkehr gefahren - das gilt übrigens auch bei Ordnungswidrigkeiten unter 1,1 Promille.

    Übrigens: Auch das Handy am Steuer kann teuer werden. Der Bußgeldkatalog für 2024 steht auch fest..

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