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Gesetz der Straße: Uneinsichtigkeit bringt höheres Bußgeld nach Handyverstoß

Gesetz der Straße

Uneinsichtigkeit bringt höheres Bußgeld nach Handyverstoß

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    So nicht: Mit dem Handy in der Hand am Steuer zu telefonieren ist verboten.
    So nicht: Mit dem Handy in der Hand am Steuer zu telefonieren ist verboten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Einsichtigkeit nach einem Fehlverhalten im Straßenverkehr kann sich positiv auf die Strafe auswirken. Und Uneinsichtigkeit bewirkt zuweilen das Gegenteil. Das war auch der Fall in einem Urteil (Az.: 7 OWi 36 Js 5096/23) des Amtsgericht Ellwangen, auf das der ADAC hinweist.

    In dem Fall hatten zwei Polizisten beobachtet, wie ein Autofahrer sein Mobiltelefon beim Fahren in den Händen gehalten hatte. Daraufhin hielten sie den Mann an, um ihn wegen des sogenannten Handyverstoßes zu verwarnen.

    Drohungen und aggressives Verhalten

    Als Abschleppunternehmer war der Mann vor Ort bekannt. Nachdem ihn die Polizisten mit dem Verstoß konfrontiert hatten, drohte er, keine Aufträge mehr von der Polizei anzunehmen, falls er wegen "so einer Kleinigkeit" bestraft werden sollte.

    Zudem bestritt er, telefoniert zu haben und behauptete, das Telefon nur beiseitegelegt zu haben. Als sich die Beamten trotzdem nicht davon abbringen lassen wollten, den Handyverstoß zu ahnden, schlug der Mann mit der flachen Hand aufs Polizeiauto.

    Im Nachgang wurde ihm der Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den er Einspruch einlegte - und zwar mit dem Verweis darauf, nicht telefoniert zu haben. Der Fall landete vor Gericht.

    Verdoppelung der Geldbuße gerechtfertigt

    Ohne Erfolg für den Mann. Denn das Gericht verurteilte ihn nicht nur zur Regelbuße, zu der auch ein Punkt in Flensburg gehört. Es verdoppelte zudem die Geldbuße auf 200 Euro und bezog sich dabei auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Polizisten. Weiterhin hob es hervor, dass dem Mann jegliche Unrechtseinsicht fehle.

    Dieser habe sich aggressiv wie respektlos verhalten, den Verstoß wiederholt als "Kleinigkeit" bezeichnet und die Polizisten gefragt, ob sie "nichts Besseres zu tun" hätten, so die Kammer. Die Aggression sei schließlich im Schlagen aufs Dach des Polizeiautos eskaliert. Das alles rechtfertige die Verdoppelung des Bußgeldes.

    (dpa)

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