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Gerichtsbeschluss: Auto: Handyverbot kann auch für mobile Diagnosegeräte gelten

Gerichtsbeschluss

Auto: Handyverbot kann auch für mobile Diagnosegeräte gelten

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    Achtung, Ablenkungspotenzial: Auch für Diagnosegeräte wie sie Kfz-Werkstätten einsetzen gilt im öffentlichen Verkehr das «Handyverbot».
    Achtung, Ablenkungspotenzial: Auch für Diagnosegeräte wie sie Kfz-Werkstätten einsetzen gilt im öffentlichen Verkehr das «Handyverbot». Foto: Robert Günther/dpa-tmn

    Wer beim Fahren ein mobiles Diagnosegerät in die Hand nimmt, riskiert ein Bußgeld - ähnlich wie bei der Nutzung eines Handys am Steuer. Dies zeigt ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, auf den der ADAC hinweist (Az.: II Orbs 15/23).

    Im konkreten Fall war ein Kfz-Mechaniker mit einem Kundenauto unterwegs. Um einem Fehler im Fahrzeug auf die Spur zu kommen, hatte er ein Diagnosegerät angeschlossen, das via Funk mit einem mobilen Auslesegerät verbunden war. Das laut dem Gericht "einem Smartphone ähnelnde" Gerät habe der Mann beim Fahren in der Hand gehalten.

    Er sollte deshalb 100 Euro Bußgeld zahlen - "wegen vorsätzlicher Nutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient". Fast wortgleich ist in Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das sogenannte "Handyverbot" formuliert.

    Dagegen legte der Mann Einspruch ein, und die Sache ging vor Gericht. Dort wurde seine Rechtsbeschwerde aber verworfen.

    Blick aufs Auslesegerät lenkt vom Verkehr ab

    Im Kern begründete das Gericht die Entscheidung so: Wie beim Handy lenkt auch der Blick aufs mobile Auslesegerät während der Fahrt vom Verkehrsgeschehen ab. Um die Information abzulesen und zu erfassen, sei mehr als nur ein kurzer Blick erforderlich und so die Gefährdung der Verkehrssicherheit gegeben.

    Das Gericht wies darauf hin, dass man alternativ zu zweit fahren könne, während der Beifahrer das Gerät ausliest. Sei das nicht möglich und müsse man alleine fahren und dabei das Gerät checken, könne man vom öffentlichen Verkehrsraum beispielsweise auf eine abgesperrte Strecke ausweichen.

    (dpa)

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