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Auto: Führerschein abgeben: Wann droht ein Fahrverbot?

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Führerschein abgeben: Wann droht ein Fahrverbot?

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    Wer ein Fahrverbot bekommt, der muss den Führerschein abgeben. Doch wann ist das der Fall?
    Wer ein Fahrverbot bekommt, der muss den Führerschein abgeben. Doch wann ist das der Fall? Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolfoto)

    Wer mit dem Auto im Parkverbot steht oder mehrere km/h zu schnell fährt, der riskiert ein Bußgeld. Ist man allerdings deutlich zu schnell unterwegs, ist der Führerschein erst einmal weg. Im Bußgeldkatalog ist festgelegt, bei welchen Verstößen welche Strafen drohen.

    Bei größeren Verstößen droht indes ein Fahrverbot und der Führerschein muss für eine gewisse Zeit abgegeben werden. Bei besonders gravierenden Verkehrsverstößen müssen Autofahrerinnen und Autofahrer also auf das Bedienen eines Kraftfahrzeugs verzichten. 

    In folgenden Fällen kommt es laut dem ADAC zu einem Fahrverbot von jeweils einem Monat sowie zwei Punkten in Flensburg:

    • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts 31-40 km/h (260 Euro Regelsatz)
    • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 41-50 km/h (320 Euro Regelsatz)
    • Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze (500 Euro Regelsatz)
    • Fahren unter Drogeneinfluss (500 Euro Regelsatz)
    • Qualifizierter Rotlichtverstoß (Rotlicht länger als eine Sekunde, 200 Euro Regelsatz)

    Ein Fahrverbot gilt in der Regel ein bis drei Monate. Bei einem strafrechtlichen Fahrverbot ist der Führerschein sogar bis zu sechs Monate weg.

    Gewisse Autofahrer müssen ihren Führerschein übrigens umtauschen. Wer davon betroffen ist, zeigt eine Tabelle. Verpasst man die Umtausch-Frist, droht eine Strafe.

    Wie läuft ein Fahrverbot ab?

    Kommt es zu einem Fahrverbot, verschickt die zuständige Behörde einen Bußgeldbescheid. Ab dem Zeitpunkt wird eine zweiwöchige Frist eingeräumt, in der Einspruch eingelegt werden kann. 

    Wem ein Fahrverbot verhängt wurde, der muss sich grundsätzlich auch daran halten. Will man dieses dennoch umgehen, muss gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht dargelegt werden, dass das Fahrverbot zum Verlust eines Arbeitsplatzes führen oder man die wirtschaftliche Existenz verlieren würde, wie der ADAC schreibt. Dies muss stets im Einzelfall geprüft werden. Der Automobilclub empfiehlt, in einem solchen Fall einen Anwalt hinzuzuziehen.

    Kommt es nicht zu einem Einspruch, ist das Fahrverbot rechtskräftig und der Führerschein muss abgegeben werden. Wo er abgegeben werden muss, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides. Er kann entweder per Einschreiben mit Rückschein auf dem Postweg zur zuständigen Bußgeldstelle geschickt oder persönlich dort abgegeben werden. In manchen Bundesländern kann man den Führerschein alternativ auch bei den Polizeidienststellen abgeben. Hat man erfolglos gegen das Fahrverbot geklagt, ist der Führerschein bei der Staatsanwaltschaft abzugeben. Denn diese tritt dann als Vollstreckungsbehörde auf.

    Ab wann gilt das Fahrverbot?

    Ein Fahrverbot lässt sich nicht aufteilen, sondern muss an einem Stück vollzogen werden. Ersttäter können sich aber den Zeitpunkt, zu dem sie das Fahrverbot beginnen, aussuchen. Dies muss innerhalb von vier Monaten erfolgen. Ein Fahrverbot von einem Monat gilt jeweils für einen Kalendermonat. Wer seinen Führerschein also beispielsweise im Dezember abgibt, bekommt diesen später wieder, als derjenige, der sich dazu entscheidet, das Fahrverbot im Februar anzutreten. Schließlich hat der Dezember mehr Tage (31) als der Februar (28).

    Wer zum wiederholten Male ein Fahrverbot erhält, der kann sich das hingegen nicht mehr aussuchen. Und grundsätzlich gilt: Besitzt man auch einen internationalen Führerschein, muss dieser ebenso abgegeben werden.

    Was darf ich bei einem Fahrverbot noch fahren?

    Fahren ohne Führerschein ist dem ADAC zufolge eine Straftat. Neben einer Geldstrafe wird der Führerschein dann oftmals für mindestens sechs Monate entzogen. Und Achtung: Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf man auch keine Mofas, E-Scooter und schnelle Pedelecs (S-

    Man muss sich also gedulden, bis das Fahrverbot abgelaufen ist. Im Anschluss erhält man den Führerschein automatisch zurückgeschickt oder kann diesen selbst bei der entsprechenden Stelle abholen.

    Übrigens: Eine besondere Black-Box im Auto ist ab Juli 2024 Pflicht. So besagt es ein verkehrspolitisches Gesetz der EU.

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