Auf autobahnähnlich ausgebauten Innerortsstraßen besteht keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Das wird durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) verdeutlicht, auf die der ADAC hinweist. Es geht um einen Fall, der sich in Augsburg auf der B17 ereignet hat.
Augsburg