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Keine Rettungsgasse auf B17 in Augsburg: Bußgeld nicht rechtmäßig

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Keine Rettungsgasse auf B17 in Augsburg: Bußgeld war nicht rechtmäßig

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    Weil ein Lkw-Fahrer auf der B17 in Augsburg die Rettungsgasse nicht freigehalten und damit ein Polizeiauto behindert haben soll, kam es zum Rechtsstreit. Gegen das Urteil ging der Fahrer aus Meitingen vor - mit Erfolg.
    Weil ein Lkw-Fahrer auf der B17 in Augsburg die Rettungsgasse nicht freigehalten und damit ein Polizeiauto behindert haben soll, kam es zum Rechtsstreit. Gegen das Urteil ging der Fahrer aus Meitingen vor - mit Erfolg. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Auf autobahnähnlich ausgebauten Innerortsstraßen besteht keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Das wird durch eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) verdeutlicht, auf die der ADAC hinweist. Es geht um einen Fall, der sich in Augsburg auf der B17 ereignet hat.

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