Schnelles Ende eines Prozesses um den öffentlichen Aufruf zu einer Straftat: Konkret soll ein 28-jähriger Angeklagter auf Facebook gefordert haben, Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu erschießen. Weil der Mann nicht vor Gericht erschien, wurde das Verfahren ausgesetzt. Laut Anklage hat der 28-Jährige im Sommer 2020 eine Rede von Spahn verfolgt, die auch auf Facebook live übertragen wurde. Ebendort, auf Facebook, soll der Angeklagte mehrere Kommentare verfasst haben, die für jedermann zu lesen gewesen waren, und wo er zum Erschießen des Ministers aufgefordert hatte.
Augsburg