Anders als in vielen Staaten der Welt gilt Prostitution in Deutschland weder als sittenwidrig, noch ist sie verboten. Doch der Fall, der seit dieser Woche vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt wird, liegt nach Ansicht der Ermittler anders. Auf der Anklagebank sitzen drei Männer und eine Frau, alle aus Ungarn. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt sie des bandenmäßigen Menschenhandels. Ab 2014 haben sie demnach junge Ungarinnen nach Deutschland gelockt und sie gezwungen, hier als Prostituierte für sie zu arbeiten.
Prozess in Augsburg