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Aichach-Friedberg: Masern: Wenn die Impfung zur Pflicht wird

Aichach-Friedberg

Masern: Wenn die Impfung zur Pflicht wird

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    Ein Kinderarzt impft ein Mädchen gegen Masern. Zu einer möglichen Impfpflicht gibt es auch im Landkreis Aichach-Friedberg geteilte Ansichten.
    Ein Kinderarzt impft ein Mädchen gegen Masern. Zu einer möglichen Impfpflicht gibt es auch im Landkreis Aichach-Friedberg geteilte Ansichten. Foto: Patrick Seeger (dpa)

    Fieber, Husten, Schnupfen und Hautausschlag – was sich ungefährlich liest, sind Symptome der Masern. Weil die sogenannte Kinderkrankheit das Immunsystem schwächt, können auf die Masern Erkrankungen wie Bronchitis, Lungen- oder Gehirnentzündungen folgen. Seit Monaten wird in Deutschland über eine Masern-Impfpflicht diskutiert. Bisher müssen Eltern bei der Anmeldung im Kindergarten lediglich die Bescheinigung einer ärztlichen Impfberatung vorweisen. Anfang Mai hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzesentwurf für eine Masern-Impfpflicht vorgelegt. Wie kommt diese Idee im Landkreis an?

    So steht der Leiter des Gesundheitsamtes zur Masern-Impfpflicht

    Friedrich Pürner, Epidemiologe und Leiter des Gesundheitsamtes im Landkreis Aichach-Friedberg, ist generell für das Impfen. Er sieht dennoch eine Impfpflicht bei Masern sehr kritisch. „Natürlich ist es sinnvoll, wenn man die Masern ausrottet. Die Frage ist, ob die Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt das richtige Mittel ist“, erklärt er. Anders als bei den ausgerotteten Pocken, einer Krankheit, deren Sterberate bei 30 Prozent liegt und gegen die deshalb bis 1983 in Deutschland eine Impfpflicht galt, sehe er eine verpflichtende Masernimpfung nicht im Verhältnis zur Statistik. Weder die Zahl der tödlich endenden Erkrankungen – die Sterberate bei Masern liegt zwischen 0,01 und 0,02 Prozent – noch die Zahl der Masernerkrankungen sprechen aus Pürners Sicht derzeit für eine Impfpflicht.

    Laut Gesundheitsreport Bayern 2018 lag im Wittelsbacher Land die Impfquote der Erstklässler im Jahr 2016 bei 95,2 Prozent (erste von zwei notwendigen Masernimpfungen) beziehungsweise 86,6 Prozent (zweite Impfung). Im gleichen Jahr waren 95,8 Prozent der Sechstklässler mindestens einmal und 89,8 Prozent mindestens zweimal gegen Masern geimpft. Damit befindet sich der Landkreis zwar teilweise unter der geforderten Mindestquote (95 Prozent für die erste, 92 Prozent für die zweite Masernimpfung). Dennoch liegen die letzten Masernfälle im Wittelsbacher Land vier Jahre zurück: Im Jahr 2015 wurden dem Gesundheitsamt vier Erkrankungen gemeldet. Eine davon verlief mit Komplikationen.

    Pürner will mit seiner Kritik an der geplanten Impfpflicht nicht die Schwere der Masernerkrankung relativieren. Auch kann er die Sorge vieler verstehen, dass sich Babys, die noch nicht alt genug für eine Impfung sind, oder Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen, mit Masern anstecken könnten. Er befürchtet aber unerwünschte Nebeneffekte einer Impfpflicht. „Es kann sein, dass Eltern dann sagen ’Zu der Masernimpfung werde ich gezwungen, aber ich hole mir meine Freiheit zurück, indem ich andere Impfungen weglasse’“, erklärt Pürner. Auch könne eine Pflicht den Impfgegnern in die Hände spielen. Er bevorzugt es, den bisherigen Weg weiter zu gehen: die Masern-Impfquoten durch Beratung und Aufklärung zu steigern. Pürner plädiert dafür, sich ein Fünf-Jahres-Ziel zu setzen. Wenn dieses nicht erreicht werde, könne man noch mal über eine Impfpflicht nachdenken.

    Aichacher Kinderarzt hat eine geteilte Meinung zur Masern-Impfpflicht

    Der Aichacher Kinderarzt Dr. Lothar Zimmermann ist zwiegespalten. Er selbst ist generell für Schutzimpfungen und hält auch die Masern-Impfpflicht für notwendig. „Sie hat auch eine soziale Komponente, nämlich den Schutz für andere“, sagt er. Andererseits könne eine Pflicht bei Eltern „enorme seelische Konflikte auslösen, weil sie nicht impfen wollen, dann aber müssen“, ist sich Zimmermann bewusst.

    Wie kommt eine mögliche Impfpflicht in den Kindergärten im Wittelsbacher Land an? Erzieherin Nicole Baier vom Kindergarten Zeller Rasselbande in Aichach-Griesbeckerzell zum Beispiel ist gespalten. „Auf die große Masse gesehen ist es sinnvoll. Aber dass man es nicht mehr selber entscheiden darf, ist ein Eingriff“, sagt sie. Auch die Leiterin des Kindergartens Spatzennest in Pöttmes, Dagmar Lesti, sieht positive und negative Seiten einer Impfpflicht: „Das ist eigentlich immer noch Elternsache. Hätte ich Kinder, würde ich das selber überlegen wollen. Andererseits finde ich Impfen wichtig.“ Dass es bei ihr im Kindergarten keine Masernfälle gibt, führt sie darauf zurück, dass fast alle Kinder geimpft sind.

    Gesetzentwurf zur Masern-Impfpflicht: Wen würde sie betreffen?

    Wen würde es betreffen? Kinder, Schüler und nach 1970 geborene Erwachsene, wenn sie etwa in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern oder bei Pflegediensten arbeiten. Dabei ist es egal, ob sie als Erzieher oder als Küchenpersonal eingestellt sind. Von der Pflicht ausgenommen wäre, wer die Masern bereits hatte und deshalb immun ist oder nicht geimpft werden darf, weil er zum Beispiel einer Autoimmunkrankheit hat.

    Welche Folgen hätte eine Impfpflicht? Kinder, die ab dem 1. März 2020 in Betreuungseinrichtungen neu angemeldet werden, müssten die oben genannten Kriterien nachweisen können. Andernfalls dürfen sie nicht mehr aufgenommen werden. Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung greift dann nicht mehr. Bei schulpflichtigen Kindern drohen den Eltern Bußgelder bis zu 2500 Euro. Verweigern nicht mehr schulpflichtige Schüler und Angestellte die Impfung, müssen sie ausgeschlossen werden. Einrichtungen, die nicht geimpfte Personen zulassen, drohen ebenfalls Strafen.

    Mögliche Übergangsfrist Bis zum 31. Juli 2020 soll es eine Übergangsfrist für alle geben, die bereits in den betroffenen Einrichtungen angemeldet oder angestellt sind.

    Aktueller Stand Der Gesetzesentwurf wurde dem Kabinett vorgestellt. Eine Entscheidung steht bisher noch aus. Es ist geplant, dass das Gesetz noch dieses Jahr vom Bundestag beschlossen wird.

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