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Gesetzesänderungen 2016: Das ändert sich auch für Familien 2016

Gesetzesänderungen 2016

Das ändert sich auch für Familien 2016

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    Neue Gesetze 2016 in Deutschland: Ab 1. Januar gibt es wieder viele Änderungen.
    Neue Gesetze 2016 in Deutschland: Ab 1. Januar gibt es wieder viele Änderungen. Foto:  Andrea Warnecke (dpa)

    Jede Menge neue Gesetze treten 2016 in Kraft. Die Regelungen und Verordnungen betreffen unter anderem das Kindergeld, Hartz IV, Pflegeleistungen und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die der Arzt ausstellt. Ein erster Überblick, was ab 1. Januar neu ist:

    Kindergeld 2016 nur noch mit Steuer-ID

    Ab 1. Januar 2016 müssen Kindergeldbezieher der Familienkasse ihre Steueridentifikationsnummern mitteilen, wenn sie weiterhin Leistungen erhalten wollen. In den meisten Fällen liegt diese Nummer der Behörde sogar schon vor. Und auch wer die Daten nicht bis zum 1. Januar gemeldet hat, bekommt das Kindergeld zunächst einmal wie üblich weiter überwiesen, muss die Nummer aber im Laufe des Jahres nachliefern.

    Mehr zum Thema hier: Das ändert sich ab 2016 beim Kindergeld

    Freistellungsaufträge nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer gültig

    Sparer sollten ihre Freistellungsaufträge jetzt kontrollieren. Denn ab 1. Januar 2016 werden alle Freistellungsaufträge ohne die persönliche Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) unwirksam. Das hat zur Folge, dass die Banken für Zinsen und andere Kapitalerträge bereits ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen. Die ID-Nummer gehört auf alle Freistellungsaufträge, die seit 2011 gestellt wurden. Wer noch Altaufträge hat, sollte sich rechtzeitig vor dem Jahreswechsel bei der Bank erkundigen, ob die ID-Nummer dort vorliegt.

    Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ab 2016

    Neu ab Januar 2016 ist der Mustervordruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung), die der Arzt kranken Beschäftigten ausstellt. Dieser besteht aus einem vierteiligen, gelben Formular aus selbstdurchschreibendem Papier. Es umfasst je eine Ausfertigung für die Krankenkasse, den Arbeitgeber, den Versicherten und den Arzt. Die Bescheinigung wird künftig für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt.

    Mehr zum Thema hier: Änderungen der Vordruckvereinbarung

    Frauenquote in Führungspositionen

    Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Chefetagen gilt zwar schon seit dem 1. Mai 2015. Doch erst 2016 müssen mehr als 100 börsennotierte, voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen sukzessive die 30-Prozent-Quote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen. Wenn sie das nicht tun, bleibt der Posten unbesetzt.

    Neue Gesetze 2016: Rente steigt deutlich

    Auf die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland kommt 2016 die kräftigste Rentenerhöhung seit langem zu: Das Plus könne nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums bei vier bis fünf Prozent liegen. Das wäre rund doppelt so viel wie im laufenden Jahr. Grund seien die gute Wirtschaftslage und ein statistischer Sondereffekt.

    Wie hoch die Rente tatsächlich sein wird, steht erst im Frühjahr fest. Eines ist aber schon jetzt klar: Durch die deutliche Erhöhung werden zehntausende Rentner dann auch steuerpflichtig werden. Rentner können 2016 auf Rekorderhöhung hoffen

    Wohngeldbezieher erhalten höhere Leistungen

    Ab 2016 erhalten Wohngeldbezieher höhere Leistungen. In Augsburg profitieren davon rund 2500 Haushalte, etwa die Hälfte davon ist erstmals wohngeldberechtigt. Ein allein stehender Rentner mit einer Brutto-Rente von 800 Euro und einer Miete von 300 Euro wird statt bisher 38 künftig monatlich 77 Euro Wohngeld erhalten. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem Brutto-Erwerbseinkommen von 2600 Euro (Alleinverdiener) sowie einer Miete von 730 Euro kann künftig mit monatlich 163 Euro statt bislang 27 Euro Wohngeld rechnen.

    Mehr zum Thema hier: Mehr Wohngeld: Tausende profitieren von höhere Leistungen

    Pflegebedürftige und Angehörige bekommen mehr Leistungen

    Nachdem der Bundestag im November die zweite Stufe der Pflegerreform verabschiedet hat, treten im kommenden Jahr erste Änderungen in Kraft. So haben Patienten, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, nach einer Krankenhausbehandlung Anspruch auf Übergangspflege. Pflegende Angehörige haben ab 2016 einen Anspruch auf Pflegeberatung. Durch das Hospiz- und Palliativgesetz soll zudem die Versorgung von sterbenden Pflegeheimbewohnern verbessert werden.

    Mehr zum Thema hier: Pflegereform: Was sich ab 2016 ändert

    So hoch ist 2016 der Regelsatz bei Sozialhilfe und Hartz IV

    Ab 1. Januar 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Regelsatz füer Alleinstehende steigt um fünf auf dann 404 Euro, bei Paaren beträgt der Satz jeweils 364 Euro (+4).

    Mehr zum Thema hier: Bundesregierung zu den höheren Regelsätzen

    Mehr Geld für Asylbewerber

    Die Leistungen für Asylbewerber steigen ebenfalls ab 1. Januar 2016, teilt die Bundesregierung mit. Ein alleinstehender Asylbewerber erhalt dann 364 Euro im Monat. Bisher waren es 359 Euro.

    Ab Herbst 2016 gibt es mehr BaFöG für Studierende

    Studierende können sich ab Herbst 2016 über mehr BaFöG freuen. Beim Grundbedarf steigt der Satz von 373 auf 399 Euro im Monat, beim Regelbedarf für außerhalb wohnende Studierende gilt ab Herbst ein Satz von 649 Euro (bisher 597).

    Mehr zum Thema hier: Deutsches Studentenwerk über die Änderungen 2016

    Gesetzesänderung - Kürzere Steuerbefreiung für Elektroautos

    Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das ist deutlich weniger als bisher. Denn Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer.

    Händler müssen ab Mitte 2016 Elektroschrott zurücknehmen

    Auch große Handelsgeschäfte sind nach Angaben der Verbraucherzentralen künftig verpflichtet, ausrangierte Elektrogeräte zurücknehmen. Verbraucher seien verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Dies könnten sie bisher bei den kommunalen Sammelstellen tun. Ab 24. Juli 2016 müssten auch große Geschäfte ausgediente Smartphones, Toaster oder Fernseher kostenlos zurücknehmen.  AZ/bo

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