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Wegen Werbeslogan vor BGH: Schadet "Monsterbacke"-Werbung der Ernährung von Kindern?

Wegen Werbeslogan vor BGH

Schadet "Monsterbacke"-Werbung der Ernährung von Kindern?

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    Schon möglich, dass der Früchtequark «Monsterbacke» lecker ist. Aber ob er «so wichtig wie das tägliche Glas Milch» ist, darf der Konsument ruhig anzweifeln.
    Schon möglich, dass der Früchtequark «Monsterbacke» lecker ist. Aber ob er «so wichtig wie das tägliche Glas Milch» ist, darf der Konsument ruhig anzweifeln. Foto: dpa

    "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" Ob diese Behauptung auf dem Furchquark "Monsterbacke" zutrifft, darf der Konsument ruhig anzweifeln. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hält den "Monsterbacke"-Werbespruch für irreführend und hatte geklagt. Der Bundesgerichtshof entscheidet erst im September.

    Schadet "Monsterbacke"-Spruch der Ernährung von Kindern?

    Der Fruchtquark "Monsterbacke" enthalte im Vergleich zu Milch fast dreimal mehr Zucker. Dies sei ein "erheblicher Nachteil gerade bei der Ernährung von Kindern", sagte die Anwältin der Wettbewerbsschützer am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof.

    Die Ehrmann-Anwältin hielt dagegen: "Der durchschnittliche Verbraucher weiß, dass Früchte Zucker enthalten und dass deshalb ein Fruchtquark mehr Zucker enthält als Milch, die aus der Kuh kommt und keine Früchte enthält."

    BGH gibt Gnadenfrist für "Monsterbacke"

    Der Bundesgerichtshof lässt sich im Streit um die Werbung für "Monsterbacke" Zeit. Erst am 20. September wollen die Richter entscheiden, ob der Milchprodukte-Hersteller Ehrmann seinen Quark mit dem Slogan anpreisen darf. Das gab der I. Zivilsenat am Donnerstagabend bekannt.

    Den Vorsitzenden Richter Joachim Bornkamm wunderte zunächst etwas ganz anderes: "Es geht also um die Monsterbacke", sagte Bornkamm zu Beginn der mündlichen Verhandlung. "Dass man mit so einem Begriff Leute dazu bringt, etwas zu kaufen, ist erstaunlich." dpa/AZ

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