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Vogelgrippe: Zehn Jahre danach: Was wurde eigentlich aus der Vogelgrippe?

Vogelgrippe

Zehn Jahre danach: Was wurde eigentlich aus der Vogelgrippe?

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    Zigtausende Vögel mussten im Jahr 2015 in Deutschland wegen Vogelgrippe notgeschlachtet werden.
    Zigtausende Vögel mussten im Jahr 2015 in Deutschland wegen Vogelgrippe notgeschlachtet werden. Foto: Stefan Sauer, dpa (Archiv)

    Es war ein Schock für Rügen und für ganz Deutschland. Vier tote Schwäne und eine tote Stockente wurden am 8. Februar 2006 auf der Ostseeinsel gefunden. Diagnose: Vogelgrippe. Damit war die Krankheit in Deutschland angekommen.

    Nach zehn Jahren ist klar: Das Virus bedroht vor allem Tiere. Menschen seien in den letzten zehn Jahren nicht an Vogelgrippe erkrankt, teilte das Robert-Koch-Institut auf Nachfrage mit. Hat die Vogelgrippe also Deutschland verschont? Nur bedingt. Zigtausende von Tieren wurden alleine 2015 vorsorglich getötet.

    Letzter großer Vogelgrippe-Ausbruch im Winter 2015

    Erst im Winter 2015 hatte es einen schweren Ausbruch der Vogelgrippe in Norddeutschland und Nordwest-Europa gegeben. Schuld war hier der Erreger H5N8, der von Experten des Friedrich-Löffler-Instituts als "hochpathogen" beschrieben wird, also gefährlich und sehr schnell ansteckend. Auf zwei Höfen, einem in Heinrichswalde (Mecklenburg-Vorpommern) sowie einem im niedersächsischen Barßel, hatten sich jeweils über 2000 Tiere mit dem Erreger infiziert.

    Auch am Rostocker Zoo steckten sich knapp 500 Tiere an. 57 von ihnen mussten geschlachtet werden. Bei den restlichen Vögeln gab es Ausnahmereglungen mit strikten Kontrollen. Insgesamt sind sechs Fälle durch diesen Ausbruch in Deutschland dokumentiert, fast 60.000 Tiere mussten getötet werden. Auch in den Niederlanden und Großbritannien gab es entsprechende Vorfälle.

    Im niedersächsischen Herzlake wurden laut Angaben des Friedrich-Löffler-Instituts 10.054 Tiere eines Hofes getötet, nachdem dort der Erreger H7N7 entdeckt worden war. An drei weiteren Höfen im angrenzenden Sperrgebiet mussten ebenfalls Tiere geschlachtet werden.

    Bis zum 15. April 2014 beschäftigte die Vogelgrippe auch noch die Bodenseeregion. Entlang des Binnengewässers gab es laut Landratsamt Lindau bis dahin eine 500 Meter breite besondere Beobachtungszone. Dort waren 2006 Vögel mit dem für Menschen gefährlichen Erreger H5N1 entdeckt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf Nachfrage mitteilte, gab es in den vergangenen zehn Jahren zwei Ausbrüche des Erregers H5N1 sowie fünf Ausbrüche eines sogenannten niedrigpathogenen Erregers, also eines weniger gefährlichen.

    Dezember 2015: Hof in Bayern von Vogelgrippe betroffen

    Zu einem Ausbruch in Bayern kam es erst im Dezember 2015. Im oberpfälzischen Roding wurde in einem Geflügelhof bei einer Routineuntersuchung der Erreger H5N2 festgestellt. Alle 12.900 Legehennen, Gänse, Enten und Puten wurden getötet. Es ist jedoch umstritten, ob diese Tötung wirklich notwendig war. Denn wie das Landratsamt Cham kurze Zeit später bekannt gab, war das gefundene Virus nicht einmal für die Tiere tödlich.

    Der Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbundes Marius Tünte warnt in diesem Zusammenhang vor übertriebenem Aktionismus: "Wir beobachten bei einigen Behörden das Prinzip: aus den Augen, aus dem Sinn." Will heißen: Auf das Problem wird so reagiert, dass es schnell gelöst ist - auch wenn das nicht immer im Sinne der Betroffenen ist und alle Tiere getötet werden müssen. "Hauptsache, der Verbraucher ist erst einmal ruhig gestellt." Tünte gibt allerdings zu, dass Notschlachtungen sinnvoll sein können, um die Verbreitung des Virus aufzuhalten.

    Landwirte können sich gegen Betriebsausfälle versichern

    Das betont auch Josef Wasensteiner, Referent für Tierhaltung und Tiergesundheit beim Bayerischen Bauernverband (BBV): "Wenn man zu spät kommt oder die Bestände nicht hütet, dann ist der Schaden für die Landwirtschaft noch größer." Zu spät kommen bedeutet: Dem Virus zu viel Zeit geben, um sich zu verbreiten. "Es gibt hochinfektiöse Vogelgrippeviren - bei denen zählt jeder Tag", sagt er.

    Und doch fordert auch Wasensteiner eine Verhältnismäßigkeit. Denn eine staatlich angeordnete Notschlachtung kann Landwirte in Existenznöte bringen. Zwar zahle die Tierseuchenkasse den Hofbetreibern in solchen Fällen eine Entschädigung. Sie allein reicht aber nicht aus, um den gesamten Schaden abzudecken, sagt Wasensteiner. Die Landwirte müssten sich erst einmal einen neuen Bestand zulegen, den Betrieb wieder anlaufen lassen. In dieser Zeit fallen fest eingeplante Einnahmen weg. "Dafür braucht es schon eine Betriebsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung", sagt Wasensteiner.

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