Immer mehr Menschen erhalten laut einem Bericht der Rheinischen Post Cannabis auf Rezept und stellen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Das geht aus einer Umfrage der Zeitung bei den größten gesetzlichen Krankenkassen Techniker (TK), Barmer und AOK-Bundesverband hervor. Laut Bericht gingen in den vergangenen zehn Monaten mehr als 13.000 Anträge auf Kostenübernahme von Cannabis auf Rezept - und damit mehr als erwartet - bei den Kassen ein.
Vor der Zulassung von Cannabis als Medikament hatten lediglich rund 1000 Menschen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für den Konsum. Der Gesetzentwurf für die medizinische Zulassung der Droge hatte mit knapp 700 Patienten pro Jahr gerechnet, die Cannabis auf Rezept benötigen.
Cannabis auf Rezept: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nicht immer
Die meisten Anträge auf Kostenerstattung bei Cannabis auf Rezept gingen der Umfrage zufolge bei den AOK-Kassen ein. Sie erhielten 7600 Anträge, 64 Prozent davon wurden genehmigt. Bei der Barmer gingen bis Ende 2017 rund 3200 Anträge ein, davon wurden knapp 62 Prozent anerkannt. Die TK hat bis Ende November rund 2200 Anträge auf Kostenerstattung erhalten. Auch dort lag die Genehmigungsquote ähnlich hoch bei 64 Prozent.
Hanf, Marihuana und Haschisch
Im Volksmund werden die Begriffe Hanf, Cannabis, Marihuana oder Haschisch gerne synonym verwendet. Alles hat ja irgendwie mit "Kiffen" zu tun. Allerdings gibt es durchaus Unterschiede.
Als Hanf wird die Pflanze an sich bezeichnet. Aus ihr lassen sich landwirtschaftliche Produkte wie Fasern und Öl, aber auch Rauschmittel wie Marihuana und Haschisch gewinnen.
Die lateinische Bezeichnung der Hanfpflanze lautet Cannabis sativa - oder kurz: Cannabis.
Als Marihuana oder Gras werden die getrockneten, meist zerkleinerten Blütentrauben oder kleinen Blätter der weiblichen Pflanze bezeichnet.
Als Haschisch bzw. Hasch oder Shit wird das aus weiblichen Cannabispflanzen gewonnene Harz bezeichnet. Es wird in der Regel zu Platten oder Blöcken gepresst.
In beiden Cannabis-Produkten ist gleichermaßen der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten, allerdings kann der Gehalt oft stark abweichen. THC unterliegt in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), bewertete die hohe Zahl der Anträge positiv. "Die steigende Zahl der Genehmigungen zeigt, wie wichtig es war, dieses Gesetz im letzten Jahr auf den Weg zu bringen", sagte sie. Cannabis sei aber kein Allheilmittel.
Im Oktober hatte es noch große Probleme bei der Abrechnung von Therapien mit Cannabis auf Rezept in Deutschland gegeben. Hersteller von Cannabis-Wirkstoffen kritisierten, die gesetzlichen Krankenkassen würden nicht alle Kosten übernehmen. Die Ablehnungsquote der Kassen bei Cannabis-Therapien sei bei geschätzten 50 Prozent gelegen. (dpa/sh)
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