Es ist ein Horrorszenario: Zwei Studentinnen aus Neu-Ulm wollen einen feuchtfröhlichen Abend in einem Ulmer Club verbringen, plötzlich bricht eine von ihnen zusammen und muss mit einem Taxi nach Hause gebracht werden. Sie wurde vermutlich Opfer von K.O.-Tropfen, die ihr heimlich ins Getränk gemischt wurden. Ähnlich erging es zwei Neuburgerinnen, die am Wochenende nach einem spendierten Cocktail die Nacht im Krankenhaus verbrachten. Die Polizei mahnt besonders in der Faschingszeit zur Vorsicht.
„Überall, wo mehr getrunken wird, und sich viele Menschen auf einem Fleck befinden, potenziert sich die Gefahr“, sagt der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Nordschwaben, Siegfried Hartmann. Diese Situation nutzen die Täter oft schamlos aus und verabreichen ihren Opfern K.O.-Tropfen, um sie willen- und wehrlos zu machen, sie auszurauben oder sich an ihnen zu vergehen. Betroffen sind nicht nur Frauen, sondern auch Männer.
K.O.-Tropfen: Getränke von Fremden ablehnen
Vorbeugen kann man durch einfache Vorsichtsmaßnahmen. „Man kann sich schützen, indem man seine Getränke grundsätzlich selber bestellt, entgegennimmt und immer im Blick behält. Offene Getränke von Fremden sollte man ablehnen“ rät Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Wem nach dem Konsum eines Getränks dennoch spontan übel werden sollte oder wessen Zustand sich rapide verschlechtert, der sollte umgehend seine Freunde alarmieren und das Kneipenpersonal informieren, rät die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Die Wirkung der K.O.-Tropfen setzt meist bereits nach 10 bis 20 Minuten ein. Auf Gefühle des Glücks, der Entspannung und Enthemmung folgen Übelkeit und Schwindel. Das Opfer wird willenlos, bisweilen sogar bewusstlos und kann sich nicht mehr wehren. Besonders gefährlich sind K.O.-Tropfen in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen.
Bei Verdacht auf K.-O.-Tropfen zum Arzt
Außerdem sollte, wer den Verdacht hat, mit K.-O.-Tropfen vergiftet worden zu sein, so rasch wie möglich zum Arzt gehen, rät Siegfried Hartmann. Durch Urin- und Blutproben lassen sich die Mittel nachweisen, manchmal allerdings nur wenige Stunden - wie lange genau, hängt von der verwendeten Substanz ab. Häufig bestehen K.O.-Tropfen aus narkotisierend wirkenden Stoffen, wie etwa Gamma-Hydroxybuttersäure, kurz GHB, auch „Liquid Ecstasy“ genannt. GHB ist meist flüssig und farblos, wobei der geringe Eigengeschmack vom Geschmack der Getränke, in die es geträufelt wird, überdeckt wird.
Ist es nachweislich zu einer Vergiftung durch K.O.-Tropfen gekommen, sollten Betroffene in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. „Das Verabreichen von K.O.-Tropfen kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, zum Beispiel den der gefährlichen Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungs- beziehungsweise Arzneimittelgesetz. Nur mit Hilfe einer Anzeige ist es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren“, betont Klotter. Letztlich sollen die Faschingsumzüge für niemanden in einem Horrortrip enden.