Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Impfen: Kurzzeitige Rötung nach Impfung sind kein Grund zur Sorge

Impfen

Kurzzeitige Rötung nach Impfung sind kein Grund zur Sorge

    • |
    Nach Impfungen können Beschwerden auftreten. Verschwinden Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle von selbst, ist das aber kein Grund zur Sorge.
    Nach Impfungen können Beschwerden auftreten. Verschwinden Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle von selbst, ist das aber kein Grund zur Sorge. Foto: Ralf Hirschberger (dpa)

    Viele Menschen haben Angst vor dem Impfen. Ist eine Impfung erst einmal überstanden, kommt es dann auch manchmal zu Rötungen. Bedenken muss man sich über diese Reaktion in den meisten Fällen aber nicht machen.

    Beschwerden nach Impfung sollten nach drei Tagen verschwinden

    In der Regel müsse man sich über Rötungen nach Impfungen keine Gedanken machen, erläutert das Robert-Koch-Institut (RKI), sofern die Beschwerden innerhalb von drei Tagen wieder verschwinden. Neben Rötungen kann es auch zu Schwellungen oder Schmerzen an der Einstichstelle kommen.

    Das ist in der Regel kein Grund zur Sorge, wenn die Beschwerden innerhalb von drei Tagen wieder weggehen, so das Robert-Koch-Institut weiter.

    Tetanus-Impfung: Alle zehn Jahre auffrischen

    Rötungen nach Impfungen: Meist kein Grund zur Sorge

    Auch Fieber bis 39,5 Grad, Kopf- und Gliederschmerzen sowie Mattigkeit können in diesem Zeitraum auftreten. Zudem sind Übelkeit und Unruhe typische Symptome. Das seien übliche Impfreaktionen, die zeigen, dass der Körper sich mit dem Impfstoff auseinandersetzt, führt das RKI aus.

    Derartige Symptome sind deshalb nicht meldepflichtig. Gehen die Beschwerden aber darüber hinaus, sollten Patienten zum Arzt gehen. Dieser sollte das ans Gesundheitsamt melden. dpa/tmn

    Mehr Infos zum Thema Impfen:

    Das müssen Eltern über Windpocken wissen

    Auch bei Jungs? Impfung gegen Humane Papillomviren

    Epilepsie durch Impfen? Dravet-Syndrom als Schaden anerkannt

    Sollte ein Kind gegen Menigokokken B geimpft sein? 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden