Nachdem die privaten Berufshaftpflichtprämien gestiegen waren, hatten der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Hebammenverbände eine neue Vereinbarung getroffen. Ein Haftpflichtausgleich soll freiberufliche Hebammen mit Geburtshilfe entlasten.
Seit vergangenem Freitag gilt die Abmachung nun, der Ausgleich beginnt rückwirkend vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015. Dafür stellt die GKV 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kostensteigerungen der Berufshaftpflichtversicherung würden wie in früheren Jahren von den Kassen übernommen, erklärte der Spitzenverband.
Mehr Geld für freiberufliche Hebammen
Die Kostensteigerungen würden laut GKV in diesem Jahr durch Haftpflichtzulagen aufgefangen, die zusätzlich zu den Positionen für Geburtshilfe abgerechnet werden können. Das bedeute etwa, dass eine Hebamme für eine Hausgeburt am Tag neben 707 Euro auch eine Zulage von 132 Euro erhält. Für eine Geburt in einer von Hebammen geleiteten Einrichtung wie einem Geburtshaus betrage die Zulage 68 Euro. Eine Beleghebamme im Krankenhaus im Schichtdienst erhält 8,81 Euro je Geburt als Zulage. dpa/sh