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Glätte: Was ist Blitzeis?

Glätte

Was ist Blitzeis?

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    Blitzeis verwandelt eine Straße in eine Rutschbahn. Aber wie entsteht diese Glätte genau?
    Blitzeis verwandelt eine Straße in eine Rutschbahn. Aber wie entsteht diese Glätte genau? Foto: Lino Mirgeler (dpa)

    Blitzeis ist tückisch und gefährlich. Es entsteht ganz plötzlich, oft völlig unerwartet, und bringt Fußgänger und Autofahrer ins Rutschen. Bis Wetterdienste und Medien vor der extremen Glätte-Gefahr warnen, ist es oft schon zu spät: Viele Unfälle sind bereits auf den Straßen passiert, Menschen zu Fall gekommen oder sogar verletzt worden.

    Aber wie entsteht Blitzeis eigentlich und wie unterscheidet es sich von normalem Glatteis? Tatsache ist: Die Meteorologie kennt diesen Begriff eigentlich gar nicht, "der Begriff Blitzeis ist eine Wortschöpfung der Medien", berichtet der Deutsche Wetterdienst (DWD). "Mit diesem Begriff wird aber meistens das plötzliche Erscheinen von Glatteis beschrieben."

    Glatteis entsteht normalerweise dann, wenn unterkühlter Regen oder Sprühregen auf dem kalten Boden gefriert. "Es tritt aber auch dann - kurzzeitig - auf, wenn die Tröpfchen nicht unterkühlt sind, aber auf unterkühlte Gegenstände oder unterkühlten Boden fallen", so die Experten weiter.

    Damit ist auch der Unterschied zwischen Blitzeis und Eisregen klar. Während Blitzeis erst am Boden entsteht, sind beim Eisregen die Wassertröpfchen schon in der Luft gefroren und schlagen als Eiskörner am Boden auf.

    Die plötzliche Glätte auf den Straßen lässt Autofahrern manchmal kaum Chancen, einen Unfall zu vermeiden. Die Schäden am eigenen

    Die Meteorologie kennt den Begriff Blitzeis eigentlich gar nicht

    Wer nur eine Teilkasko hat, bleibt auf den Reparaturkosten sitzen. Sollte man bei dem Unfall andere Autos oder Fahrer schädigen, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf.

    Wer mit Sommerreifen bei Blitzeis einen Unfall baut, dem könnte eine Mitschuld zugesprochen werden, sagt Jarosch. "Die Versicherung könnte anteilig ihre Leistung kürzen." Das gilt aber nicht, wenn der Vertrag der Kasko-Police eine Klausel zum Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthält. Dann zahlt sie - außer bei Vorsatz - immer. (AZ)

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