Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Kliniken beschloss am Donnerstag in Berlin neue Regeln für die verpflichtenden Qualitätsberichte der Kliniken.
Krankenhäuser müssen ausführliche Hygieneberichte vorlegen
Die Krankenhäuser müssen unter anderem differenziertere Angaben zu den beschäftigten Hygienefachkräften machen. Infektionen, die sich Patienten im Krankenhaus holen, sind ein großes Risiko. Die Berichte mit Angaben zu Behandlungserfolgen und -problemen müssen künftig jährlich statt alle zwei Jahre vorgelegt werden. Alle Standorte eines Krankenhauses werden einbezogen.
Hygiene in Krankenhäusern auf dem Prüfstand
"Das Prozedere für die Krankenhäuser wurde zugleich im Rahmen der Möglichkeiten entbürokratisiert", sagte Regina Klakow-Franck, die als unparteiisches Mitglied im G-BA weder der Seite der Kassen noch der Ärzte und Kliniken angehört. Fristen und Übermittlungsarten der Berichte wurden dafür geändert.
Die Krankenhäuser sind seit 2005 verpflichtet, regelmäßig Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Krankenkassen können die Daten auswerten und für ihre Versicherten Empfehlungen aussprechen. dpa/AZ