Im Streit um den Professorentitel von Leichenpräparator Gunther von Hagens hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster seine Entscheidung am Montag vertagt.
Gunther von Hagens wurde als Hochstapler bezeichnet
Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kämpft der Anatom, der mit der Ausstellung "Körperwelten" bekannt wurde, um seinen Ruf. Der 67-Jährige klagt gegen das Verbot des Landes Nordrhein-Westfalen, seinen Gastprofessoren-Titel aus China in Deutschland ohne Verweis auf die chinesische Herkunft zu tragen. Daraufhin war von Hagens in den Medien als Hochstapler, Aufschneider oder Betrüger bezeichnet worden. Diese Vorwürfe will der 67-Jährige nun endgültig vom Tisch bekommen.
Urteil soll am 5. Juli fallen
Vor dem OVG hatte von Hagens in dieser Sache schon einmal erfolgreich geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Entscheidung aus 2011 aber wegen eines formalen Fehlers kassiert: In Münster war ein Schöffe nicht vereidigt worden. Bei der neuen Verhandlung ließ sich von Hagens von seinem Rechtsanwalt Holger Schmitz vertreten. "Das Gericht hat zum Ausdruck gebracht, dass es an seiner Auffassung festhält", erklärte Schmitz nach der mündlichen Verhandlung. Ein Urteil will das
Möglich ist aber auch, dass sich die Parteien gütlich einigen. In eine Mediation könnte dann ein weiteres Verfahren in dem jahrelangen Zwist einbezogen werden: Vor dem Landgericht Düsseldorf hat von Hagens das Land NRW auf 2,2 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. dpa