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Gericht: Vorstoß zum Verbot der e-Zigarette vorerst gescheitert

Gericht

Vorstoß zum Verbot der e-Zigarette vorerst gescheitert

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    Die elektronische Zigarette - kurz E-Zigarette - qualmt nicht, sondern dampft nur. Ein Vorstoß zum Verbot ist jetzt erst einmal gescheitert. Foto: Marcus Brandt dpa
    Die elektronische Zigarette - kurz E-Zigarette - qualmt nicht, sondern dampft nur. Ein Vorstoß zum Verbot ist jetzt erst einmal gescheitert. Foto: Marcus Brandt dpa

    Elektronische Zigaretten (e-Zigaretten) der Marke "Super Smoker" sind kein Arzneimittel und dürfen deshalb vorerst weiter verkauft werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln nach Angaben der Kanzlei des Linken-Politikers und Rechtsanwalts Gregor Gysi vom Montag in Berlin.

    Vorstoß zum Verbot der e-Zigarette vorerst gescheitert

    Die Vertreiber und Hersteller der e-Zigarette hatten geklagt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel die nikotinhaltigen kalten Dampfer als Medikament zur Raucherentwöhnung einstufen und mangels Zulassung verbieten wollte.

    Kanzlei Gysi: Kölner Gericht verhindert Verkaufsverbot der elektronischen Zigarette

    Die E-Zigarette: Zahlen und Fakten

    Die E-Zigarette ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch rechtlich umstritten und beschäftigt inzwischen auch die Gerichte.

    Deutschland gilt als lukrativer Markt für E-Zigaretten. Es gibt schätzungsweise drei Millionen Konsumenten in Deutschland (2015).

    Die elektronische Zigarette, kurz E-Zigarette, verbrennt keinen Tabak, sondern verdampft eine Aroma-Flüssigkeit mit oder ohne Nikotin.

    Nach Angaben des Verbandes des E-Zigarettenhandels im niedersächsischen Seevetal enthält der Dampf weniger Schadstoffe als herkömmlicher Zigarettenrauch.

    Die E-Zigarette setzt sich aus einem Batterieteil mit Elektronik und Luftsensor, Tank sowie einer Verdampferkammer zusammen.

    Im Verdampfer wird die Aroma-Flüssigkeit, auch Liquid genannt, erhitzt und bei 65 bis 120 Grad verdampft. Dieser Mechanismus wird entweder per Tastendruck oder bei jedem Zug automatisch aktiviert.

    Trägersubstanz bei allen auf dem deutschen Markt erhältlichen E-Zigaretten-Liquids ist Propylenglykol. Aus dieser Flüssigkeit und oft außerdem aus Glycerin entsteht der Dampf. Darüber hinaus sind Aromen wie Menthol, Mandel oder Vanille und gegebenenfalls Nikotin zugesetzt.

    E-Zigaretten sind laut ihren Befürwortern weniger schädlich für die Umgebung: Mancher E-Zigarettenraucher inhaliere den Dampf so tief, dass beim Ausatmen keine messbaren Schadstoffe mehr austreten. Außerdem entsteht kein Dampf, wenn man nicht an der E-Zigarette zieht - anders als bei herkömmlichen Zigaretten, die auch dann qualmen.

    Belastbare Studien zu Langzeitfolgen des E-Zigaretten-Konsums gibt es noch nicht. Dennoch warnen Bundesregierung, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Deutsche Krebsforschungszentrum vor den Gesundheitsrisiken.

    Gestritten wird vor allem darum, ob E-Zigaretten ein Genußmittel sind oder - wegen des Nikotins - ein Arzneimittel.

    Laut Urteil handelt es sich bei den nikotinhaltigen Kartuschen nicht um Arzneimittel, wie die Kanzlei mitteilte. Damit ist es den Anwälten zufolge erlaubt, dass diese Zigaretten, die deutlich weniger gesundheitsschädlich seien als Tabakzigaretten, überall verkauft werden dürften. Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig. afp/AZ

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