Das Inverkehrbringen der sogenannten Nikotin-Liquids ohne arzneimittelrechtliche Zulassung ist verboten. Es verstößt gegen das Arzneimittelgesetz. Das geht aus einer am Mittwoch bekanntgewordenen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
Eine E-Zigarette mit Nikotin gilt als Medizinprodukt
Die E-Zigarette - über einen elektrischen Vernebler wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert - hat demnach als Medizinprodukt zu gelten, wenn damit Nikotin eingeatmet wird. Die Liquids gibt es mit oder ohne Nikotin. Bei der rechtlichen und gesundheitlichen Bewertung der E-Zigaretten besteht derzeit Ungewissheit.
Die Linksfraktion im Bundestag hatte eine rechtliche Klarstellung verlangt. In manchen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Bayern sind E-Zigaretten verboten, in anderen nicht. Eine Grundsatz-Entscheidung gibt es nicht. Das hat auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jüngst betont. Laut Herstellern konsumieren inzwischen 1,2 Millionen bis zwei Millionen Menschen E-Zigaretten.
E-Zigaretten sind im Rauchverbot untersagt
Der bloße Konsum von E-Zigaretten sei allerdings nicht verboten, hieß es nun in der Antwort der Bundesregierung vom 27. Februar. Das Dampfen sei aber - nach den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes - bundesweit an vielen Orten wie Bahnhöfen oder öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt - und darüber hinaus je nach Ländergesetzen auch möglicherweise andernorts.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) sieht sich in ihrem strikten Kurs gegen die E-Zigarette bestärkt: "Unsere Linie ist damit ein weiteres Mal klar bestätigt worden", sagte ein Sprecher am Mittwoch. dpa