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Coronavirus: Sollte ich mich impfen lassen, wenn ich schon infiziert war?

Coronavirus

Sollte ich mich impfen lassen, wenn ich schon infiziert war?

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    Der Impfstoff sorgt dafür, dass sich der menschliche Körper gegen das Virus immunisiert.
    Der Impfstoff sorgt dafür, dass sich der menschliche Körper gegen das Virus immunisiert. Foto: Sina Schuldt, dpa

    Das Wort Herdenimmunität ist quasi gleichbedeutend mit dem Ende der Pandemie. Um sie zu erreichen, sollten etwa 70 Prozent der Bevölkerung Antikörper gegen das Coronavirus entwickelt haben. Damit wären sie vorerst immun.

    Grundsätzlich gibt es zwei Wege zur Immunität. Entweder man infiziert sich mit dem Virus oder man lässt sich impfen. Aber ergibt es Sinn, dass sich auch Menschen impfen lassen, die nachweislich eine Infektion durchgemacht haben? Das Robert-Koch-Institut sagt vorsichtig "nein", das Gesundheitsministerium will nichts an der Impfreihenfolge ändern.

    Die Schwere der Erkrankung hat Einfluss auf die Konzentration von Antikörpern

    Wenn sich der Körper mit dem Virus infiziert, wehrt sich das Immunsystem. Es bilden sich Antikörper. Die schützen den Körper vor einer erneuten Erkrankung. Zumindest für eine gewisse Zeit. „Bei der Mehrzahl der untersuchten Personen bleibt die Antikörperkonzentration über einen Zeitraum von mindestens fünf Monaten relativ stabil“, schreibt das Robert-Koch-Institut.

    Über diesen Zeitpunkt hinaus ließen sich im Moment noch keine Aussagen treffen. Was sich aber sagen lässt: Die Schwere der Erkrankung spielt wohl eine Rolle bei der Persistenz - dem Bestehenbleiben der Antikörper. „Niedrigere Antikörperkonzentrationen und ein schnellerer Rückgang wurden bei Personen beobachtet, die einen asymptomatischen oder sehr milden Verlauf hatten“, heißt es vom RKI.

    Eine längere Persistenz wurde beobachtet bei Menschen, die einen moderaten oder schweren Verlauf durchmachen mussten. Wie lange ein Infizierter immun bleibt, ist also weiterhin unklar. Fälle einer erneuten Infektion sind bisher laut RKI nur selten beobachtet worden.

    Eine Impfung trotz Infektion ist nicht gefährlich

    Zur Frage, ob bereits Infizierte sich impfen lassen sollten, kann die Ständige Impfkommission (STIKO) des RKI deshalb noch keine eindeutige Aussage treffen. Im akademischen Bulletin des RKI heißt es von der STIKO jedoch: „Nach überwiegender Expertenmeinung sollten Personen, die eine labordiagnostisch gesicherte Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben, zunächst nicht geimpft werden.“ Sobald mehr Daten vorliegen, wolle man sich erneut positionieren.

    Klar scheint jedoch, dass eine Impfung trotz Infektion keine Gefahren mit sich bringt. „Daher ist es auch nicht notwendig, vor Verabreichung einer Covid-19-Impfung eine akute asymptomatische oder unerkannt durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion labordiagnostisch auszuschließen“, schreibt die STIKO.

    Bei der Frage nach der Impfung von bereits Infizierten geht es also in erster Linie um die Effizienz bei der Impfstoff-Vergabe. Werden also Menschen geimpft, die nachweislich infiziert waren, könnten der damit ohnehin knappe Impfstoff vergeudet werden - sofern tatsächlich Immunität vorliegt.

    Die Impfreihenfolge gilt auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus

    Das Gesundheitsministerium hat in einer Impfverordnung eine Reihenfolge der Vakzin-Vergabe festgelegt. Besonders gefährdete Risikogruppen fallen unter „höchste Priorität“ und werden als erste geimpft. Danach folgen „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“. Wer zu keiner dieser Gruppen gehört, kommt als letztes an die Reihe.

    In dieser Reihenfolge wird in Deutschland gegen Corona geimpft

    Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt.

    Zunächst sollen Menschen an die Reihe kommen, die unter "höchste Priorität" eingestuft sind. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre sind, ...

    ...genauso wie Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden oder dort arbeiten.

    Auch Pflegekräfte in ambulanten Diensten und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit erhöhtem Expositionsrisiko gehören dazu. Darunter fallen: Mitarbeiter in Corona-Impfzentren, Notaufnahmen oder Intensivstationen.

    "Höchste Priorität" haben außerdem Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Risikogruppen behandeln. Darunter ist zum Beispiel die Transplantationsmedizin gelistet.

    Als nächstes sollen Menschen geimpft werden, die unter "hohe Priorität" kategorisiert sind. In erster Linie sind das jene, die über 70 Jahre alt sind.

    Auch wer bestimmte Erkrankungen oder Behinderungen aufweist, fällt in diese Kategorie. Dazu gehören Trisomie 21 und Demenz. Auch wer eine Organtransplantation hatte, wird mit hoher Priorität geimpft.

    Es genügt außerdem, Kontaktperson von Menschen in Risikogruppen zu sein, um mit hoher Priorität geimpft zu werden werden. Dazu gehören enge Kontaktpersonen von Menschen über 80, von Schwangeren oder Bewohnern von Pflegeheimen. Auch Personen, die in Einrichtungen für Senioren oder für Menschen mit geistiger Behinderung leben, sollen mit hoher Priorität geimpft werden. Außerdem fallen Pflegerinnen und Pfleger, die Menschen mit Behinderung stationär oder ambulant betreuen, in diese Kategorie.

    Auch bestimmte Berufsgruppen sollen schnell an die Reihe kommen. Vor allem solche, die in der Öffentlichkeit aktiv sind und viel Kontakt zu Bürgern haben. Dazu gehören Polizisten und Ordnungskräfte, die auf Demonstrationen unterwegs sind, sowie Mitarbeiter in Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften oder Krankenhäusern.

    Als dritte Kategorie definiert das Gesundheitsministerium Menschen mit "erhöhter Priorität". Dazu gehört die Altersgruppe zwischen 60 und 70 Jahren.

    Außerdem sollen dann Menschen geimpft werden, die zwar in medizinischen Berufen arbeiten, aber einem niedrigerem Expositionsrisko ausgesetzt sind. Dazu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Laboren.

    Erhöhte Priorität haben auch Menschen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, diversen Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma.

    Auch bestimmte Berufsgruppen fallen in diese Kategorie. Darunter Lehrer und Erzieher, Polizisten, Regierungsmitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Feuerwehrmänner und -frauen, Katastrophenschutz, THW oder Justiz.

    Erhöhte Priorität haben außerdem Menschen, die in kritischer Infrastruktur arbeiten. Dazu gehören Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation.

    Auch Personen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen werden mit erhöhter Priorität geimpft.

    Wer nicht in eine dieser drei Kategorien fällt, wird ohne Priorität geimpft. Also erst dann, wenn Menschen aus diesen Kategorien an der Reihe waren.

    Daran will das Gesundheitsministerium festhalten. „Die festgelegten Prioritäten gelten unabhängig von einer durchgemachten Infektion“, sagt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion. Weil es letztlich aber keine Pflicht zur Impfung gibt, kann jeder für sich festlegen, ob er sich trotz Infektion gegen das Virus impfen lassen möchte.

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