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Billig-Silikon: Skandal um gefährliche Brust-Implantate: Kontrolleure im Visier

Billig-Silikon

Skandal um gefährliche Brust-Implantate: Kontrolleure im Visier

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    Ausrangierten Brust-Implantate aus Silikon des Unternehmens PIP (Poly ImplantProthese). Foto: Maxppp/Dominique Leriche dpa
    Ausrangierten Brust-Implantate aus Silikon des Unternehmens PIP (Poly ImplantProthese). Foto: Maxppp/Dominique Leriche dpa

    Hunderttausende Billig-Brustimplantate mit möglicherweise giftigem oder sogar krebserregendem  Billig-Silikon hatte der französische Hersteller PIP weltweit verkauft. Die betroffenen Frauen werden angehalten, sich die Billig-

    Die EU-Kommission will nun angesichts des Skandals strengere  Qualitätskontrollen durchsetzen. Dazu plant sie eine Anpassung der  Richtlinie über Medizinprodukte aus dem Jahre 1993. Ein Ziel sind  strengere Auflagen für die die EU-weit rund 70 Prüfstellen, die -  wie der deutsche TÜV - die Qualität von Medizinprodukten überwachen.

    CE-Siegel

    Die EU-Richtlinie von 1993 listet eine lange Reihe von  Anforderungen an Medizinprodukte auf. Demnach dürfen etwa  Herzschrittmacher, Knochenzement oder Prothesen aller Art das  CE-Siegel nur bekommen, wenn sie die "Sicherheit der Patienten"  nicht gefährden und kein "unvertretbares Risiko" bergen. Die  Hersteller müssen in einer "Konformitätserklärung" zusichern, dass  ihre Produkte diesen Qualitätsanforderungen entsprechen.

    In vielen Fällen reicht diese "Konformitätserklärung", damit ein  Hersteller auf die Packung seines Produkts - etwa eines  Heftpflasters - das CE-Siegel drucken darf. Nur für  Medizinprodukte, die als besonders riskant gelten, sind Kontrollen  durch eine Prüfstelle vorgesehen. In Deutschland sind 16 solcher  "benannter Stellen" zugelassen - neben dem TÜV beispielsweise die  Zertifizierungstelle ecm in Aachen oder die DEKRA in Stuttgart.

    Jeder Hersteller kann sich EU-weit eine Prüfstelle aussuchen.  Deren Aufgabe ist es, sowohl das "Konformitätsbewertungsverfahren"  durch den Fabrikanten zu überprüfen, als auch die Qualität der  Produkte. Dazu können die Kontrolleure laut Richtlinie auch  "unangemeldete Besichtigungen" beim Hersteller vornehmen, damit  dieser kompromittierende Unterlagen nicht verschwinden lässt, wie  dies die Firma PIP vor den - angemeldeten - Kontrollen des TÜV  Rheinland nach Aussagen von Firmenchef Jean-Claude Mas tat.

    In der Praxis seien unangekündigte Kontrollen aber "unüblich",  versichert ein Insider, der selbst bei einer Prüfstelle arbeitet.  "Wenn ein Hersteller kriminelle Energie entwickelt, wenn er  vorsätzlich Dokumente fälscht oder unterschlägt, sind die Chancen  gering, dass ihm die Prüfer auf die Schliche kommen."

    Stichproben der Brustimplantate

    Stichproben von Produkten wiederum werden nach Angaben eines  Sprechers der Zentralstelle der Länder für Gesundheitschutz bei  Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) in Bonn nur genommen, wenn  es einen "begründeten, erheblichen Verdacht" gibt. Angesichts von  zehntausenden Medizinprodukten, die jährlich neu auf den Markt  kommen, seien häufige Stichproben nicht möglich. "Das System muss  ja auch bezahlbar bleiben."

    Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erhofft sich  von der geplanten Verschärfung der EU-Richtlinie vor allem  Verbesserungen bei der Qualitätsüberwachung. Zu diskutieren sei  beispielsweise, ob unangemeldete Visiten bei den Herstellern  vorgeschrieben werden sollten, sagt sie.

    Der SPD-Europaabgeordneten und Verbraucherschutzexpertin Dagmar  Roth-Behrendt geht dies nicht weit genug. Sie plädiert dafür,  zumindest für riskante Medizinprodukte ein Zulassungsverfahren  vorzuschreiben, wie dies für Arzneimittel der Fall ist. Eine  Zulassungspflicht sei für alle Produkte notwendig, die in den  Körper eingepflanzt werden - etwa Prothesen oder Pumpen, die den  Körper mit Medikamenten versorgen.

    Das System müsse verbessert werden, meint auch der  CDU-Europaabgeordnete Andreas Schwab. Ob eine Zulassungspflicht  Skandale wie den der Brust-Implantate mit Billig-Silikon verhindern  könne, sei aber fraglich: "Gegen kriminelle Machenschaften ist kein  Kraut gewachsen." afp/AZ

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