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Wohnungsmarkt: Möblierte Mietwohnungen werden immer beliebter

Wohnungsmarkt

Möblierte Mietwohnungen werden immer beliebter

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    Vor allem in Berlin steigt das Angebot an möblierten Mietwohnungen kontinuierlich an.
    Vor allem in Berlin steigt das Angebot an möblierten Mietwohnungen kontinuierlich an. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Einfach einziehen und sich um nichts mehr kümmern - kein lästiges Möbelschleppen, kein langes Warten, bis die Küche endlich geliefert wird. Besonders für kurze Arbeitsverträge, Praktika oder als Zwischenlösung ist eine möblierte Wohnung attraktiv, darum steigt in Großstädten die Zahl dieser Angebote. Das Problem: Die intransparenten Pauschalmieten können die Mietpreise nach oben treiben.

    Über die Hälfte der Haushalte lebt in Deutschland zur Miete. Der Traum einer eigenen Immobilie ist aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und Baupreise für viele in weite Ferne gerückt. Aber auch die Mietpreise steigen vor allem in Großstädten immer stärker an. Die Regierung versucht zum Beispiel mit der Mietpreisbremse, die Preise noch im Rahmen zu halten. So dürften Mieten maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen. Das gilt eigentlich auch für möblierte Angebote. 

    Möblierte Mietwohnungen nehmen in Großstädten zu

    Deutschlandweit machen die möblierten Mietwohnungen etwa 13 Prozent aus. In Berlin gab es im vergangenen Jahr mehr möblierte als unmöblierte Mietangebote (54 Prozent) - mit etwa 32 Euro pro Quadratmeter. In München und Frankfurt am Main machen sie etwa ein Drittel, in Hamburg und Köln ein Viertel des Mietmarktes aus. Und auch am Preis wird das Problem deutlich: In Deutschland kostet der Quadratmeter Wohnfläche kalt etwa neun Euro. Bei einer möblierten Wohnung sind es 22,5 Euro. Das hängt aber laut ImmoScout nur bedingt mit der Ausstattung zusammen. Oftmals würden weitere Dienstleistungen angeboten, wie Wäscheservice oder Reinigung. 

    Wie viel die Vermieterinnen dabei für die Möbel aufschlagen, ist nicht immer transparent. Eine Auskunft darüber bekommen Mieterinnen und Mieter meist erst nach Vertragsabschluss. Der Deutsche Mieterbund fordertschon länger, den Möblierungszuschlag in Mietverträgen auszuweisen, damit die Grundmiete überprüfbar bleibt. "Auch die Vermietung einer möblierten Wohnung darf nur zehn Prozent über der Miete für vergleichbaren Wohnraum liegen, solange die Wohnung im Gebiet einer gültigen Mietpreisbremsenverordnung liegt und keine Ausnahme vorliegt. Die Mietpreisbremse kann also nicht mit der Möblierung ausgehebelt werden, auch wenn so manch Vermietender dies meint", sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbunds. 

    Viele Verträge von möblierten Mietangeboten sind intransparent

    Der Mietspiegel orientiert sich in der Regel an unmöblierten Wohnungen, darum sind ortsübliche Vergleichsmieten für Mieterinnen und Mieter kaum ein Anhaltspunkt.Für die Möbel berechnen Vermieterinnen und Vermieter einen Zuschlag, der sich in der Höhe nach dem Gebrauchswert richtig. Unklar sei aber, wie genau dieser berechnet wird. Eine gesetzliche Regelung gebe es nicht und auch die Rechtssprechung sei hierbei nicht einheitlich. 

    "Gleichgültig aber, wie der Möblierungszuschlag ermittelt wird, meist haben Mieter:innen keine Information zum Zeitwert des Mobiliars", sagt Hartmann. Dann bleibe ihnen nur, den Mieterverein einzuschalten und den Vermietenden zu befragen. Der Deutsche Mieterbund fordert darum, die Ausweisung des Möblierungszuschlags im Mietvertrag verpflichtend zu verankern.

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