Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Wohnen: Buschmann will Indexmieten nicht einschränken

Wohnen
16.08.2023

Buschmann will Indexmieten nicht einschränken

Blick auf Neubau-Wohnungen im Berliner Bezirk Schöneberg.
Foto: Monika Skolimowska, dpa

Steigt die Inflation, erhöht sich bei bestimmten Verträgen auch die Wohnungsmiete. Der Justizminister will daran nichts ändern. Die SPD hat einen Vorschlag zur Dämpfung.

Bundesjustizminister Marco Buschmann sperrt sich gegen Forderungen nach Einschränkungen bei Indexmieten. "Unser Problem bei den Mieten ist doch nicht, dass wir zu wenig Regulierung haben, sondern zu wenig Wohnraum", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. An diesem Mangel würde sich auch durch eine strengere Regulierung von Indexmieten nichts ändern.

"Im Gegenteil: Investitionen in den Wohnungsbau sind nur dann attraktiv, wenn eine Vermietung wertstabile Erträge verspricht", sagte Buschmann. Wenn die Bundesregierung privates Kapital für den Wohnungsbau mobilisieren wolle, sollte sie nicht das Signal aussenden, "dass da noch mehr Regulierung droht".

Vorschläge von SPD und Linken

Aus der SPD-Fraktion kam der Vorschlag, bei Indexmietverträgen den Mietpreis an die Entwicklung der Nettokaltmieten zu koppeln statt an die allgemeine Verbraucherpreis-Inflation. "Das wäre eine pragmatische, schnell umsetzbare Lösung für das Problem", sagte die SPD-Abgeordnete Zanda Martens.

Die oppositionelle Linke verlangte, Indexmieten zum Schutz der Mieter einzufrieren. Zugleich hält sie Milliardeninvestitionen in den Wohnungsbau für nötig, den Bund, Kommunen und Genossenschaften übernehmen müssten. "Nur so ist garantiert, dass die Mieten in Neubauten nicht durch die Decke gehen", sagte die Parteivorsitzende Janine Wissler.

Was sagt der Koalitionsvertrag?

Der Justizminister verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem keine konkrete Vereinbarung zur Indexmiete enthalten sei. Gleichzeitig betonte er: "Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf verschiedene mietrechtliche Reformen verständigt; zu diesen Abreden stehe ich." Die Ampel-Koalition habe sich aber auch das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr gesteckt, "da hinken wir leider noch zu sehr hinterher". Der Bundesverband der Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) erwartet für 2024 lediglich 214.000 neue Wohnungen.

Die SPD-Abgeordnete Martens wies darauf hin, dass viele Tausend Mieter unter der enormen Inflation und den daran gekoppelten Mieten ächzten. "Stoisch auf den Koalitionsvertrag zu verweisen, verkennt die Lebenswirklichkeit dieser Menschen", fügte sie hinzu. Wissler ergänzte, die Indexmieten trieben auch die ortsüblichen Vergleichsmieten hoch. "Somit zahlen auch jene mehr, die gar keinen Indexmietvertrag unterschrieben haben."

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte im Juni beim Deutschen Mietertag gesagt, sie sehe "großen Veränderungsbedarf" bei der Indexmiete. Diese sei in Zeiten einer hohen Inflation eine starke Belastung für Mieterinnen und Mieter.

Bei Indexmietverträgen können die Mieten jährlich nach dem Wert des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöht werden. Dafür gibt es bei dieser Variante keine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete. Was für Mieterinnen und Mieter unter dem Strich günstiger ist, hängt also davon ab, was stärker steigt: die Verbraucherpreise insgesamt oder der Mietzins im eigenen Viertel.

Die Verbraucherpreise waren im Juli im Vergleich zum Vorjahresmonat um 6,2 Prozent gestiegen. Im Juni hatte die Jahresteuerungsrate noch bei 6,4 Prozent gelegen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.