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Miete: Wie oft darf sie erhöht werden?

Mieterhöhung

Wie oft darf die Miete erhöht werden?

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    Vermieter können bei Mieterhöhungen mit den Preisen argumentieren, die in der Nähe üblich sind. Dafür eignet sich aber nicht jeder Wert.
    Vermieter können bei Mieterhöhungen mit den Preisen argumentieren, die in der Nähe üblich sind. Dafür eignet sich aber nicht jeder Wert. Foto: Ralf Hirschberger, dpa (Zentralbild)

    Laut der Deutschen Presseagentur (dpa) geben 1,5 Millionen Haushalte in Deutschland über 50 Prozent ihres Gehalts für die Miete aus. Die Mietbelastung steigt stetig. Doch wie oft darf die Miete erhöht werden? 

    Darf die Miete erhöht werden?

    Im Laufe des Mietverhältnisses darf der Vermieter oder die Vermieterin die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Das bedeutet, dass die Miete den durchschnittlichen Mietpreis vergleichbarer Wohnungen am Wohnort des Mieters oder der Mieterin nicht übersteigen darf. Um die Miete zu erhöhen, muss der Vermieter oder die Vermieterin die Mieterhöhung begründen. Als mögliche Gründe nennt der Mieterbund:

    • Anpassung der Miete an den Mietspiegel
    • Sachverständigengutachten: Hierin werden drei Vergleichswohnungen aufgeführt, in denen bereits die geforderte Miete gezahlt werden muss. Diese Mieten müssen sich nach dem qualifizierten Mietspiegel richten
    • Auskunft der Mietdatenbank, die vom Mieterverein oder Hauseigentümerverein geführt wird. Sie zeigt die ortsüblichen Vergleichsmieten an

    Wie oft und wann darf die Miete erhöht werden?

    Der Vermieter oder die Vermieterin darf die Miete nur dann erhöhen, wenn seit Einzug in die Wohnung oder seit der letzten Mieterhöhung mindestens 12 Monate vergangen sind. Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist ausgeschlossen, wenn eine Staffel- oder Indexmiete oder eine Festmiete vereinbart wurde.

    Wie oft darf die Miete bei einer Staffelmiete erhöht werden?

    Wenn in Ihrem Mietvertrag eine Staffelmiete festgelegt ist, sind dort auch die Erhöhungen für bestimmte Zeiträume festgesetzt. Die Miete zum Einzug darf hier nach § 556d BGB maximal über 10 Prozent der ortsübliche Vergleichsmiete liegen.

    Wie hoch darf die Miete erhöht werden?

    Die Miete darf generell nur auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden. Zudem greift die Kappungsgrenze. Durch sie dürfen Mieten in drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden, in Städten mit Wohnraumknappheit liegt die Kappungsgrenze häufig bei 15 Prozent.

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