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Warnstreik im Mai 2023 abgesagt: Züge fallen trotzdem aus

Verkehr

Warnstreik abgesagt: Züge bei BRB und im Fernverkehr fallen trotzdem aus

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    Einer der neuen Züge der Bayerischen Regiobahn im Schwabmünchner Bahnhof.
Bayerische Regiobahn BRB Bahn Pendler Bahnhof
    Einer der neuen Züge der Bayerischen Regiobahn im Schwabmünchner Bahnhof. Bayerische Regiobahn BRB Bahn Pendler Bahnhof Foto: Norbert Staub

    Der 50-Stunden-Warnstreik bei der Deutschen Bahn ist zwar kurzfristig abgesagt worden, zu Zugausfällen wird es aber dennoch kommen. So teilte etwa die Bayerische Regional Bahn (BRB) mit, dass sie davon ausgehe, dass aller Voraussicht nach in allen fünf Netzen der

    Für Pendler in der Region heißt das: Sie müssen zwischen Sonntag und Mittwoch weiterhin mit Zugausfällen rechnen. Denn die BRB verkehrt auf folgenden Strecken in der Region: Augsburg - Ingolstadt,

    Die BRB will deshalb ihr Ausfallkonzept beibehalten, dass sie vergangene Woche vorgestellt hatte. Darin heißt es, dass die ersten Züge schon ab Sonntag 19 Uhr aus dem Verkehr genommen werden soll, um ein reibungsloses Anlaufen des Zugverkehrs am Mittwoch wieder zu ermöglichen. Fahrgäste können sich über den aktuellen Stand auf brb.de informieren.

    Abgesagter Streik: Ein Drittel der Züge im Fernverkehr der Bahn fällt aus

    Und auch im Fernverkehr der Deutschen Bahn werden Züge ausfallen. Am Montag führen rund zwei Drittel der geplanten Züge im

    Für den Regionalverkehr sprach die DB allgemein von "Einschränkungen und Zugausfällen", mit denen regional am Montag zu rechnen sei. Im Güterverkehr gebe es am Montag und Dienstag absehbar noch Einschränkungen.

    Eigentlich war der Warnstreik am Samstag abgewendet worden. Die DB und die EVG stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu, wie die Bahn am Samstag mitteilte. "Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt", teilte die EVG mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunküber die Einigung berichtet.

    Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können. Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. "Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen", hieß es. Über das genaue Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren.

    Bahnstreik abgesagt: Seit Februar verhandelt die EVG über neue Tarifverträge

    Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern. Sie bewertete den geplanten Ausstand als "unverhältnismäßig", er schädige Kundinnen und Kunden sowie "unbeteiligte Dritte". 

    "Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt", sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses". Auch das Thema Mindestlohn sei Teil des Vergleichs. Die EVG betonte, dass die

    Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB. Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.

    Weiterhin Streit um den Mindestlohn

    Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8 Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt. 

    Uneinig ist man sich über den gesetzlichen Mindestlohn, der bei der Bahn rund 2000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt wird. Beide Seiten streiten darüber, ob dieser vor den weiteren Verhandlungen in die Tariftabellen aufgenommen wird und inwieweit dann die weiteren Verhandlungsergebnisse bei den unteren Lohngruppen berücksichtigt werden. (dpa)

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