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Vorkasse ist unseriös: Hausbau: Zahlungsplan mit Bauunternehmer vorab vereinbaren

Vorkasse ist unseriös

Hausbau: Zahlungsplan mit Bauunternehmer vorab vereinbaren

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    Ein Zahlungsplan soll verhindern, dass Bauherren zu früh zu hohe Zahlungen an ein Bauunternehmen leisten.
    Ein Zahlungsplan soll verhindern, dass Bauherren zu früh zu hohe Zahlungen an ein Bauunternehmen leisten. Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

    Wer privat ein Haus bauen lässt, sollte einen genauen Zahlungsplan mit dem Bauunternehmen vereinbaren. Das schützt vor finanziellen Risiken. Wichtig dabei: die Grundlage für die Abschlagszahlungen sollte der tatsächliche Bauablauf sein. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

    Der Plan soll verhindern, dass Bauherren zu früh zu hohe Zahlungen leisten. Denn so riskieren Bauherren im Fall einer Insolvenz, dass sie einen Großteil ihres Budgets bereits ausgegeben haben, aber die Immobilie nur halbfertig ist. Und dann fehlt das Geld, um die Immobilie durch ein anderes Unternehmen fertigstellen zu lassen.

    Angebote mit Vorkasse sind unseriöse Angebote

    Angebote, bei denen bereits beim Vertragsabschluss ein erheblicher Abschlag verlangt wird, sind laut VPB unseriös. Das gilt auch, wenn eine Baufirma für bisher nicht erbrachte Leistungen Vorkasse verlangt.

    Die Experten raten: Die jeweilige Abschlagszahlung erst zu bezahlen, wenn der dafür vorab vereinbarte Bauabschnitt fertiggestellt wurde - also das Geld erst überweisen, wenn die entsprechenden Leistungen wie Rohbau, Dach oder etwa Haustechnikinstallationen wirklich ausgeführt wurden.

    Verbraucherbauvertrag soll Privatpersonen stärken

    Formal schließen Privatpersonen übrigens einen Verbraucherbauvertrag ab, wenn sie bei einem Anbieter eine schlüsselfertige Immobilie beauftragen. Der Zahlungsplan sollte ein Teil dieses Vertrags sein. Die Vertragsform gibt es seit 2018. Sie stärkt laut VPB die Position und Rechte privater Bauherren.

    Mit der ersten Abschlagszahlung muss der Bauunternehmer eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent des Werklohns stellen. Auf dieses Recht muss der Vertragsmuster hinweisen, sonst kann es sein, dass der vorgegebene Zahlungsplan unwirksam ist.

    Nach Abnahme der Immobilie wird die letzte Tranche fällig - dafür sieht das Gesetz beim Verbraucherbauvertrag vor, eine Höhe von mindestens zehn Prozent der Gesamtsumme vor.

    Wer sich unsicher ist, ob die Zahlungshöhe und jeweiligen Bauabschnitte stimmig sind, sollte sich vor Vertragsabschluss gut beraten lassen. Zum Beispiel durch spezialisierte Juristen. Gute Beratung ist auch vor der Abnahme einzelner Bauabschnitte sinnvoll - etwa durch Gutachter. Sie können prüfen, ob die erbrachte Leistung frei von Mängeln ist.

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