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Versorgungswerke: Zehntausende Ruheständler gehen bei der Energiepauschale leer aus

Versorgungswerke

Zehntausende Ruheständler gehen bei der Energiepauschale leer aus

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    Wer gesetzliche Rente bezieht, erhielt 300 Euro Energiepauschale. Berufständische Versorgungswerke bleiben bis heute außen vor.
    Wer gesetzliche Rente bezieht, erhielt 300 Euro Energiepauschale. Berufständische Versorgungswerke bleiben bis heute außen vor. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Um die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten zu entlasten, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Unter anderem kamen Erwerbstätige in den Genuss einer Energiepreispauschale von 300 Euro, ab Dezember 2022 erhielten auch Angehörige der gesetzlichen Rentenversicherung den Betrag. Doch die Entlastung kam nicht bei allen Ruheständlern an. Wer einem berufsständischen Versorgungswerk angehört – von früheren Ärzten über Apothekerinnen bis hin zu Psychotherapeuten – wurde nicht berücksichtigt. "Die Rentnerinnen und Rentner von berufsständischen Versorgungswerken blieben in der beschriebenen Maßnahme unerwähnt", kritisiert die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, kurz ABV. 

    Zehntausende Menschen in Deutschland dürfte die Entlastung damit nicht erreicht haben. In der ABV sind 91 berufsständische Versorgungswerke organisiert, darunter Ärzte, Apotheker, Architekten, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, aber auch Ingenieure und Psychotherapeuten. Die Versorgungswerke zählen rund 225.000 Rentnerinnen und Rentner sowie rund 8000 Bezieher einer Berufsunfähigkeitsversicherung. 

    "Mangelnde Wertschätzung": 40.000 Empfänger der Bayerischen Ärzteversorgung bekamen keine Energiepreispauschale

    Nach Angaben der ABV fühlt sich der Bund nicht zuständig: "Die Bundesregierung stellte sich zunächst auf den Standpunkt, dass es Sache der Länder sei, sich um die Energiepreispauschale von Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke zu kümmern." Die Gesetzgebungskompetenz für die berufsständischen Versorgungswerke falle nämlich den Ländern zu. 

    Dass sie bei der Energiepauschale nicht berücksichtigt wurden, empfinden Betroffene als Ungerechtigkeit. Betroffen sind beispielsweise auch rund 40.000 Versorgungsempfänger der Bayerischen Ärzteversorgung. "Wir erhalten zur Energiepreispauschale viele Anrufe und Zuschriften", sagt André Schmitt, Referatsleiter für die Öffentlichkeitsarbeit. "Die Ungleichbehandlung wird dabei auch als Zeichen mangelnder Wertschätzung interpretiert", berichtet er. Zuschriften haben auch unsere Redaktion erreicht.

    Bundesarbeitsministerium verweist auf Entlastung über Energiepreisbremsen und weitere Programme

    Zwar hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, welche Personengruppen noch keine Energiepreispauschale erhalten haben und inwieweit der Nachteil ausgeglichen werden kann. Das Ergebnis sei nach Angaben der ABV aber ernüchternd. Es werde deutlich, "dass sich die Bundesregierung hinsichtlich der Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke keinen Millimeter bewegt hat". 

    Das Bundesarbeitsministerium bestätigt den Sachverhalt: "Es ist korrekt, dass Rentnerinnen und Rentner der berufsständischen Versorgungswerke keine Energiepreispauschale erhalten haben." Dort weist man allerdings darauf hin, dass große Anstrengungen unternommen wurden, die hohen Energiekosten seit dem Beginn des Ukrainekriegs abzumildern. Dies umfasse nicht nur Energiepreispauschalen, sondern auch die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom sowie Härtefallprogramme für Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen. "Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Bundesregierung mit ihren drei Entlastungspaketen und dem wirtschaftlichen Abwehrschirm auf breiter Ebene und sozial ausgewogen entlastet hat und davon ausgegangen werden kann, dass die Bürgerinnen und Bürger von mindestens einer der verschiedenen Entlastungsmaßnahmen profitieren", so das Ministerium. 

    ABV schlägt nachträgliche Entlastung über die Steuererklärung vor

    Die Bundesregierung hat zudem Bedenken, dass der Aufwand, die Pauschale noch auszuzahlen, sehr groß wäre: "Eine erhebliche Schwierigkeit bestünde darin, die betroffenen Personen in einzelnen Personengruppen zu identifizieren. Da hierzu keine Daten vorliegen, wäre es nicht möglich, die Betroffenen maschinell herauszufiltern und gleichermaßen unbürokratisch und automatisch eine Einmalzahlung zu leisten, wie es bei der Energiepreispauschale für Erwerbstätige und der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner erfolgen konnte", erklärt das Bundesarbeitsministerium. Zudem müsste eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. 

    Um die Pauschale noch auszuzahlen, schlägt die ABV einen einfachen Weg vor. "Die Bundesregierung hat sehenden Auges in Kauf genommen, dass es zu Doppelbezügen der Energiepauschale kam, zum Beispiel bei arbeitenden Rentnern, denen die Rentenversicherung als auch der Arbeitgeber 300 Euro überwiesen", sagt ABV-Geschäftsführer Stefan Strunk. "Über ein Feld in der Steuererklärung holt sich der Bund die Doppelzahlung zurück. Es wäre ein Leichtes, ein Feld für alle darunterzusetzen, die die Pauschale noch nicht bekommen haben. Sie könnten über die Steuererklärung eine Gutschrift bekommen." 

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